Nach erwartbarem und rechtskräftigem Ergebnis braucht es jetzt andere Verkehrslösungen

Wien (OTS) - Mit heute veröffentlichtem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts wurde der Bescheid des damaligen Verkehrsministers Hofer zur Umweltverträglichkeitsprüfung der S8 Marchfeld-Schnellstraße aus dem Jahr 2019 aufgehoben und die Sache wegen mangelhaften Verfahrens an die belangte Behörde im nunmehrigen BMK zurückverwiesen. UVP Experte Wolfgang Rehm, Sprecher der beschwerdeführenden Umweltorganisation VIRUS und der Bürgerinitative Marchfeld (BIM) „Es ist gut, dass der seinerzeitige Skandalbescheid für die S8 jetzt anulliert ist aber so wird das Ende der S8 noch hinausgezögert, das Bundesverwaltungsgericht hätte selbst entscheiden und den Antrag abweisen müssen.

Wäre die seit der letzten Verhandlung am 13.10.2020 verstrichene Zeit in eine Abweisung gemündet, so wäre dies verständlicher gewesen, als wenn nun eine Zurückverweisung, die geringeren Begründungsaufwand erfordere erst jetzt daherkomme. „Wir haben die Behörde über Jahre darauf hingewiesen, dass dem Europäischen Naturschutzrecht Genüge zu tun ist. Dies wurde ignoriert aber nun vom BVwG eingemahnt und wieder an die Behörde delegiert, im Gegensatz zum Land Niederösterreich nimmt die EU ihre Richtlinien ernst,“ so Rehm. Autobahnen seien bis hin zu einem eigenen Sonderverfahrensrecht vielfach privilegiert, und die Behörde im Verkehrsministerium habe nicht ergebnisoffen sondern „tendenziösest“ agiert. „Ansonsten hätte das Verfahren spätestens 2016 zu Ende sein müssen und Minister Hofer hätte nicht nach drei Jahren Behördenverschleppung 2019 den jetzt aufgehobenen Bescheid ausstellen dürfen“, weiß Rehm. Es sei unklar, ob die Behörde jetzt ihre Hausaufgaben gemacht haben wird, würde sie so agieren wie im bisherigen Verfahren, würde man jetzt nur eine Schleife einziehen und nach möglicherweise wieder einigen Jahren erneut beim Bundesverwaltungsgericht landen. Für die richtlinienkonform durchzuführende Alternativenprüfung stehe bei seriöser Durchführung fest, dass ausreichend zumutbare Alternativen zur Verfügung stehen und der Weg zur gewünschten Ausnahmebewillgung verschlossen sei.

„Jetzt muss mit anderen Verkehrslösungen das Marchfeld aus der Geiselhaft der unbelehrbaren S8-Befürworter entlassen werden, fordert Rehm und zeigt die gebotenen nächsten Schritte auf: „Es braucht nach Fallenlassen des S8-Projekts die Umsetzung eines adaptierter Planfall Umfahrung Nord-Neu, wie ihn das Land Niederösterreich 2004/2005 untersuchen ließ, eine Offensive im Öffentlichen Verkehr und eine bei der Raumordnung samt Rückwidmung von Baulandreserven."