Vorwürfe der Aktionäre

Gleich mehrere Anwaltskanzleien haben Sammelklagen gegen den Cannabis-Konzern Canopy Growth eingereicht. Betroffen sind Anleger, die zwischen Mai 2024 und Februar 2025 Aktien des Unternehmens erwarben. Doch was wirft man dem Unternehmen konkret vor?

Die Kläger behaupten, Canopy Growth habe in diesem Zeitraum wesentliche negative Fakten verschwiegen. Im Fokus stehen dabei nicht offengelegte Produktionskosten – insbesondere für die Claybourne-Prärolls, die für den kanadischen Markt bestimmt waren. Auch indirekte Kosten im Zusammenhang mit den Storz & Bickel-Vaporizern sollen bewusst verschleiert worden sein.

Die Anwälte argumentieren, diese versteckten Ausgaben hätten die Bruttomargen des Unternehmens massiv belastet. Dadurch seien die Erfolge der Kostensenkungsmaßnahmen systematisch übertrieben und die finanzielle Gesundheit falsch dargestellt worden.

Frist für betroffene Anleger

Für Aktionäre, die in dem genannten Zeitraum investiert waren und Verluste erlitten, läuft die Uhr: Bis zum 3. Juni 2025 können sie sich als Hauptkläger für die Sammelklagen registrieren lassen. Bekannte Kanzleien wie Levi & Korsinsky haben bereits entsprechende Aufrufe gestartet.

Die juristischen Auseinandersetzungen senden klare Warnsignale an den Markt – und werfen Fragen zur Transparenz der Unternehmenskommunikation auf.

...