Auch Minusstunden-Aufbau darf nicht angeordnet werden

Wien (OTS) - „In unseren Beratungen stellen wir fest, dass einige Arbeitgeber einen Vorgriff auf den Urlaubsanspruch des nächsten Jahres oder den Aufbau von Minusstunden anordnen. Das geht so nicht“, sagt Barbara Teiber, Bundesvorsitzende der Gewerkschaft GPA-djp.++++

Andrea Komar, Leiterin der Rechtsabteilung der GPA-djp, erklärt:
„Vereinbarungen zu Urlaub oder Minusstunden sind möglich. Dass Arbeitgeber diese einseitig anordnen oder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Kündigung drohen, sollten diese eine Vereinbarung nicht unterschreiben, ist aber rechtlich definitiv unzulässig.“

„Unverschämte Arbeitgeber nehmen die Verunsicherung rund um Corona zum Anlass, um ihren Beschäftigten einen Bären aufzubinden. Urlaubsabbau im Einvernehmen ja, angeordneter Urlaubsvorgriff nein! Mein Appell an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Rufen Sie sicherheitshalber die Gewerkschaft an. Auch für Noch-Nicht-Mitglieder gibt es eine Erstberatung“, so Teiber.