Im aktuell vorliegenden Steuerreformpaket, das in drei Teilen wirksam werden und eine durchschnittliche Steuerentlastung der österreichischen Familien um 12 Prozent bringen soll, ist die Abschaffung der Wertpapiersteuer von 27,5 Prozentpunkten kein Thema. Beim vorliegenden Steuerpaket geht es nämlich lediglich um die Abgeltung der massiven Teuerung, die die österreichische Bevölkerung schwer trifft, ohne dass zugleich eine neue Inflationsspirale ausgelöst wird.

Ist damit der Eifer der Bundesregierung in Sachen Steuerreform beendet? Laut Finanzminister Brunner nicht.

Seit dem Jahr 2012 gibt es in Österreich eine Wertpapiersteuer, die neben der 25-prozentigen Kapitalertragsteuer noch 2,5 Prozent Spekulationssteuer, insgesamt also 27,5 Prozent Abzug, vorsieht und deren Besitzern einen Löwenanteil an Ertrag wegnimmt. In seiner Ausgabe vom 14. Jänner 2022 hat das österreichische Magazin „Trend“ über die Absicht des damals neuen Finanzministers Brunner berichtet, diese Wertpapiersteuer wenigstens zum Teil abzuschaffen. Das sei „ein ganz wichtiger Schwerpunkt für das laufende Jahr“, wurde der Minister zitiert. Damals war von einer drohenden Stagflation oder von einem Angriff Russlands auf die Ukraine noch keine Rede. Brunner sagte damals laut „Trend“: „Eine steuerliche Entlastung für Investitionen in die eigene Altersversorgung muss und wird kommen, und zwar mit einer Behaltefrist für Wertpapiere, um einer reinen Spekulation vorzubeugen.“

Konkretes Konzept des Finanzministers.

Zum Jahresbeginn 2022 rätselte man noch: „Wie effizient kann das Ziel, die private Altersvorsorge zu fördern, durch eine steuerliche Mindest-Behaltefrist der Wertpapiere erreicht werden? Wie lange müsste diese sein? Oder sind andere Lösungen zur Förderung der privaten Vorsorge sinnvoller? Wie teuer könnte die Abschaffung für den Staat werden? Wie kann durch Maßnahmen bei der Wertpapier-KESt erreicht werden, dass breite Bevölkerungskreise ihre derzeit praktisch unverzinste Sparvermögen tatsächlich in Richtung langfristig höhere Renditechancen umschichten? Oder käme die Wiedereinführung einer bis zum Jahr 2012 zurückreichenden Behaltefrist für danach steuerfreie Kursgewinne primär wohlhabenden Personen zugute und würde die Ungleichheit der Vermögensverteilung noch vergrößern?“

Inzwischen haben sich die Ziele des ÖVP-Finanzministers betreffend die Abschaffung der Wertpapiersteuer konkretisiert. Im Klub der Wirtschaftspublizisten am 22. Juni 2022 meinte Brunner, sein Konzept für die Länge der Behaltefrist, die zur Steuerfreiheit führen soll, liege zwischen einem und 10 Jahren. Eine wertmäßige Höchstgrenze für die Steuerfreiheit sei noch nicht fixiert, sie müsse noch diskutiert werden. Die österreichische Bundesregierung stehe voll hinter seinem Konzept, aber „unser Koalitionspartner, die Grünen, haben bisher noch nichts dazu gesagt“. Die Sozialisten würden einheitlich dagegen sein, das sei inzwischen klar. Von Neos und Freiheitlichen lägen noch keine Stellungnahmen vor.

Das politische Hauptargument für die Abschaffung der Wertpapier-KESt in Österreich hat sich inzwischen offensichtlich geändert: Während es früher eher um die Motivierung der Österreicher gegangen ist, ihre Ersparnisse nicht auf einem Sparbuch verhungern zu lassen, sondern sie ertragbringender und langfristig in kapitalmarkttaugliche Wertpapiere zu investieren, geht es dem Finanzminister nun darum, dass der Staat es nicht allein schaffen werde, die anstehende sündteure Transformation von Energieversorgung und Klimapolitik zu finanzieren, sondern dass auch die privaten Ersparnisse der Österreicher als Zubuße hinzutreten müssen, um diese dringende Aufgabe auszufinanzieren.

Der Finanzminister möchte zum selben Zweck auch grüne Anleihen (green bonds) ausgeben, die eine Rendite von 1,875 Prozent bringen sollen. Auch das soll den österreichischen Kapitalmarkt ankurbeln und zusätzlich private Ersparnisse mobilisieren.

Österreichs nachhaltige Zukunft steht auf dem Spiel.

Um welches Potential geht es dabei? „Laut Oesterreichischer Nationalbank verfügen die Österreicher zur Zeit über ein privates Geldvermögen von rund 800 Milliarden Euro, das durch eine Steuerbefreiung für nachhaltige Finanzprodukte, wie etwa einer KESt-Befreiung für Wertpapiere für die Absicherung der nachhaltigen Zukunft für unser Land mobilisiert werden könnte“. Das erklärte im Februar 2022 der Sprecher der Bundessparte Bank und Versicherungen in der österreichischen Bundeswirtschaftskammer Franz Rudorfer. „Der Vorstoß von Bundesminister Brunner zeigt, dass sich die Bundesregierung bewusst ist, dass das für die Klimatransformation notwendige private Kapital zu mobilisieren wäre.“ Das Umweltbundesamt hat Mitte Mai 2022 den zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 erforderlichen zusätzlichen Investitionsbedarf auf insgesamt rund 145 Milliarden Euro geschätzt, das sind bis 2030 jährlich 13,9 bis 18,5 Milliarden Euro.

Einen wichtigen zusätzlichen Anstoß in die Richtung Privatkapital für eine nachhaltige Zukunft zu mobilisieren sieht die Bundeswirtschaftskammer in einer Befreiung von langfristigen Lebensversicherungen von der 4-prozentigen Versicherungssteuer. Dazu gibt es von Seiten des Finanzministers noch keine Festlegungen. 

 

Aus dem Börse Express PDF vom 26.06. hier zum Download

 

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