Damit sollen weiters die ESG-bezogenen regulatorischen Anforderungen erfüllt werden, die in der EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (EU-Offenlegungsverordnung, Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR), den einschlägigen Bestimmungen der Taxonomie­verordnung (Taxonomy Regulation, TR) und den ein­schlägigen delegierten Rechtsakten zur Ergänzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) und IDD (Versicherungsvertriebsrichtlinie, Insurance Distribution Directive) enthalten sind.

Entwickelt wurde das EET von FinDatEx (Financial Data Exchange Templates). FinDatEx wurde von Vertretern der europäischen Finanzbranche errichtet und hat den Zweck, Standardisierungsarbeiten zu koordinieren, zu organisieren und durchzuführen, um den Daten­austausch zwischen den Beteiligten bei der Anwendung der europäischen Finanzmarktgesetzgebung zu erleichtern.

Die erste Version EET 1.0 (EET „light“) ist seit 1. Juni 2022 bereitzustellen. Das EET V1.1 (bereitzustellen seit 1. Dezember 2022) aktualisiert das EET 1.0 und soll vor allem Versicherungsunternehmen, Vermögensverwalter und Manager von Dach- bzw. Multi-Asset-Fonds in die Lage versetzen, ESG-relevante Informationen über ihre Zielinvestments für die Umsetzung der SFDR auf die Level 2-Standards zu erhalten. Die Level 2-Standards sind die zur SFDR dazugehörenden technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards, RTS) und sind ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden. Diese Standards bzw. Regeln konkretisieren die Offenlegungs­verordnung und definieren, wie die Nachhaltigkeits­informationen in der Praxis genau darzustellen sind. Das EET wurde zuletzt auf V1.1.1 aktualisiert und enthält zusätzliche Datenfelder zu Investitionen in fossile Brennstoffe und Kernenergie. Bis zum 30. April 2023 ist eine Übergangsphase vorgesehen, in der das EET V1, V1.1 und V1.1.1 nebeneinander bestehen sollen. Nach Vorstellung der FinDatEx soll die Version 1.1.1 ab dem 1. Mai 2023 alle anderen Versionen ersetzen.

Seit August 2022 gibt es die vierte Version des European MiFID Templates (EMT V4). Das EMT enthält Informationen zu Kostentransparenz und Zielmarkt relevanter Finanzprodukte. Im EET ist anzugeben, welche Nachhaltigkeitspräferenzen erfüllt werden, im EMT, ob Nachhaltigkeits­präferenzen erfüllt werden. Ist das im EMT mit „Y“ (Ja) angegeben, darf das Finanzprodukt Kunden mit Nachhaltigkeits­präferenzen angeboten werden. Es ist also ein entscheidendes Feld für den Vertrieb des Finanz­produkts. Darauf basierend folgen weitere Fragen an den potenziellen Investor: Wünscht dieser ein Finanzprodukt, welches „Principle Adverse Impacts" (wichtige nachteilige Nachhaltigkeitsaus­wirkungen, PAIs) berücksichtigt, welches in ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne des Art. 2 (1) der TR oder in nachhaltige Investitionen im Sinne des Art. 2 (17) der SFDR investiert? Wie hoch soll der Anteil an nachhaltigen Investitionen des Finanzprodukts mindestens sein? Die Befüllung der entsprechenden Felder im EET ist also von entscheidender Bedeutung, um die Informationen zu liefern, um für potenzielle Investoren mit Nachhaltigkeitspräferenzen in Frage kommen zu können.

Die SFDR ist mit der TR verknüpft, denn die Kategorisierungen von Wirtschaftsaktivitäten nach der TR stellen einen Teil der Offenlegungen nach der SFDR dar. Bezüglich der Daten über Taxonomie-Konformität herrscht allerdings nach wie vor ein Datenmangel. Die SFDR zusammen mit der TR und den zugehörigen RTS bringen jetzt und in naher Zukunft umfangreiche regulatorische Anforderungen mit sich. Diese regulatorischen Anforderungen, die Datenbeschaffung und schließlich das effiziente Befüllen der richtigen Templates bergen trotz einiger inhaltlicher Klarstellungen seitens der EU weiterhin Herausforderungen.

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