ADO Properties S.A.: ADO Properties kündigt fest übernommene EUR 450 Millionen Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten an

DGAP-Ad-hoc: ADO Properties S.A. / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
ADO Properties S.A.: ADO Properties kündigt fest übernommene EUR 450
Millionen Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten an

02.07.2020 / 07:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Veröffentlichung einer Mitteilung nach Art. 17 Abs. 1
Marktmissbrauchs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014, "MMVO").

ADO Properties S.A.

NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER INNERHALB
DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN

--------------------------------------------------------------------------------

ADO Properties kündigt vollständig gezeichnete EUR 450 Millionen
Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten an

- Ausgabe von 30,8 Mio. neuen Aktien

- Bezugsverhältnis von 5:12

- Bezugspreis von EUR 14,60 pro Aktie

- Hauptaktionäre haben feste Zeichnungsverpflichtungen für 36% zur Teilnahme
an der Kapitalerhöhung abgegeben

Großherzogtum Luxemburg, 2. Juli 2020: ADO Properties S.A. ("ADO Properties")
beabsichtigt 30,8 Mio. dematerialisierte Aktien ohne Nennwert und mit
Dividendenberechtigungen ab dem 1. Januar 2019 ("Neue Aktien") unter
Ausnutzung des genehmigten Kapitals im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen
Bareinlage auszugeben (die "Kapitalerhöhung"). Der Bezugspreis beträgt EUR
14,60 pro neuer Aktie.

Die Neuen Aktien werden den bestehenden Aktionären der ADO Properties zum
Bezug im Verhältnis von 5:12 angeboten. Die bestehenden Aktionäre können 5
Neue Aktien für 12 Altaktien zum Bezugspreis während der Bezugsfrist
erwerben. Vorbehaltlich der Billigung und Veröffentlichung des Prospektes,
welche im Laufe des Tages erwartet wird, wird die Bezugsfrist am 6. Juli
2020 beginnen und voraussichtlich am 20. Juli 2020 (um 17.30 Uhr MEZ) enden.
Die Bezugsrechte (ISIN LU2199485652) für die Neuen Aktien werden am
regulierten Markt (XETRA und XETRA Specialist) im Zeitraum vom 6. Juli 2020
bis einschließlich 16. Juli 2020 gehandelt. Alle neuen Aktien, die nicht von
bestehenden Aktionären während der Bezugsfrist erworben wurden, sollen
institutionellen Investoren voraussichtlich im Rahmen einer
Privatplatzierung am oder um den 21. Juli 2020 angeboten werden. Die
Zulassung zum Börsenhandel und die Einbeziehung der Neuen Aktien in die
bestehende Notierung soll voraussichtlich am oder um den 24. Juli 2020
erfolgen.

ADO Properties hat Festbezugserklärungen von Aktionären, einschließlich
Großaktionären, in Bezug auf eine Gesamtbeteiligung von rund 36 % an der
Gesellschaft erhalten. Mit den Festbezugserklärungen hat sich jeder dieser
Aktionäre dazu verpflichtet, sich gemäß seines jeweiligen Anteils an der
Kapitalerhöhung zu beteiligen.

Der Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung wird voraussichtlich EUR
450 Mio. betragen. ADO Properties beabsichtigt den Nettoemissionserlös für
die Rückzahlung von Fremdfinanzierungen zu verwenden, um
Finanzierungsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit den Entwicklungsprojekten
der Consus Real Estate AG zu reduzieren.

Mitteilende Person:
Colleen Yorke, Legal Counsel
+49 30 403 907 543
c.yorke@ado.berlin

WICHTIGE HINWEISE

Diese Veröffentlichung ist weder eine Werbung noch ein Prospekt und sollte
nicht zur Grundlage für eine Investitionsentscheidung in Bezug auf den Kauf,
die Zeichnung oder sonstigen Erwerb von Wertpapieren gemacht werden. Die in
dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen und Meinungen werden zum
Datum dieser Veröffentlichung geäußert, können sich ohne entsprechenden
Hinweis ändern und erheben keinen Anspruch, alle Informationen zu enthalten,
die zur Bewertung der ADO Properties S.A. ("ADO Properties") erforderlich
sind. Keine der in dieser Veröffentlichung enthaltenen und jegliche anderen
mündlich kommunizierten Informationen sowie deren Vollständigkeit,
Genauigkeit und Angemessenheit sollten, gleich für welchen Zweck, als
verlässlich angesehen werden.

Diese Veröffentlichung ist und wird nicht innerhalb der Vereinigten Staaten
von Amerika, Australien, Kanada oder Japan veröffentlicht, weitergegeben
oder übermittelt. Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot von
Wertpapieren oder eine Einladung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von
Wertpapieren der ADO Properties in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Australien, Kanada, Japan oder jeglicher anderer Jurisdiktion in der ein
solches Angebot, Verkauf oder Einladung zur Abgabe eines Angebots vor einer
Registrierung oder Qualifizierung nach den jeweiligen Wertpapiergesetzen
unrechtmäßig ist. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird,
dürfen und werden vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen nicht in Australien,
Kanada oder Japan, oder an, auf Rechnung oder zu Gunsten eines
Staatsangehörige(n), Gebietsansässige(n) oder Bürger(s) von Australien,
Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden.

Die von ADO Properties angebotenen Wertpapiere dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie
sind registriert oder von der Registrierung gemäß dem U.S. Securities Act
von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "U.S. Securities Act")
ausgenommen. Diese Publikation darf weder direkt noch indirekt in den
Vereinigten Staaten verteilt werden, außer an qualifizierte institutionelle
Käufer (qualified institutional buyers) gemäß Rule 144A des U.S. Securities
Act ("Rule 144A"). Darüber hinaus darf diese Publikation außerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika nur direkt oder indirekt an
Nicht-US-amerikanische Personen (non-U.S. persons) im Sinne der Regulation S
des U.S. Securities Act ("Regulation S") weitergegeben werden.

Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur an Personen verteilt und
richtet sich nur an Personen, die (i) Anlageexperten (Investment
Professionals) im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets
Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 des Vereinigten Königreichs (in
der jeweils gültigen Fassung) (die "FPO") oder (ii) Personen im Sinne von
Artikel 49(2)(a) bis (d) der FPO, (iii) außerhalb des Vereinigten
Königreichs, oder (iv) an die eine Einladung oder Aufforderung zur Ausübung
einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des FPO) im
Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig
rechtmäßig kommuniziert oder zur Kommunikation veranlasst werden kann (alle
diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses
Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet und keine Person,
die nicht eine Relevante Person ist, darf auf Grund dieser Veröffentlichung
tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, ist nur
für Relevante Personen erhältlich und wird nur mit Relevanten Personen
eingegangen werden.

In allen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, mit Ausnahme
Deutschlands und Luxemburgs sowie des Vereinigten Königreichs, ist diese
Mitteilung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU)
2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in
ihrer jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") gerichtet und
richtet sich nur an diese. Diese Veröffentlichung ist keine Werbung und kein
Prospekt im Sinne der Prospektverordnung.

Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dienen
ausschließlich Informationszwecken und stellen weder einen Prospekt noch ein
Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.
Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu
veröffentlichenden Wertpapierprospekts (der "Wertpapierprospekt"). Eine
Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der
ADO Properties sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts
erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach Billigung durch die
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) veröffentlicht und
ist bei der ADO Properties S.A., 1B, Heienhaff, L-1736 Senningerberg,
Großherzogtum Luxembourg, oder auf der Website der Gesellschaft unter
https://www.ado.properties kostenfrei erhältlich.

Bestimmte in dieser Veröffentlichung enthaltene Aussagen können
"zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, welche einer Vielzahl von Risiken
und Ungewissheiten unterliegen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind
grundsätzlich erkennbar durch die Verwendung von Begriffen wie ,können',
,werden, ,sollen', ,planen', ,erwarten', ,antizipieren', ,schätzen',
,glauben', ,davon ausgehen', ,beabsichtigen', ,anstreben' oder ,etwas
anvisieren', sowie auch durch die Negativformulierung oder ähnliche oder
vergleichbare Wendungen dieser Begriffe. Die zukunftsgerichteten Aussagen
beruhen auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Projektionen, Meinungen oder
Plänen, die von Natur aus wesentlichen Risiken, Unsicherheiten und
Eventualitäten, die jeweils gewissen Veränderungen ausgesetzt sind,
unterworfen sind. ADO Properties gibt keine und wird keine Zusicherung
darüber, dass jegliche zukunftsgerichtete Aussage erreicht oder sich als
richtig erweisen wird, abgeben. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts- und
Finanzlage, die Ertragslage und Aussichten können erheblich von denen, die
in den zukunftsgerichteten Aussagen geschätzt oder beabsichtigt wurden,
abweichen. ADO Properties übernimmt keinerlei Verpflichtung, und geht nicht
davon aus, zukunftsgerichtete Aussagen oder andere hierin enthaltene
Informationen öffentlich zu aktualisieren, öffentlich zu überprüfen oder
öffentlich zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger
Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn es ist anderweitig
gesetzlich vorgeschrieben.

Hinweis für Vertriebsunternehmen

Hinsichtlich der Bezugsrechte der neuen Aktien und der neuen Aktien wurde -
ausschließlich für den Zweck der Anforderungen an die Produktüberwachung
nach (i) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"), (ii) Artikeln 9 und 10 der
Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID
II und (iii) lokalen Umsetzungsbestimmungen (zusammen die "MiFID II
Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher
deliktsrechtlicher, vertraglicher oder sonstiger Haftung, die ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II Produktüberwachungsanforderungen)
ansonsten in Bezug auf diese haben könnte - ein Produktgenehmigungsverfahren
durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgelegt, dass die Bezugsrechte der neuen
Aktien und die neuen Aktien (i) mit einem aus Kleinanlegern und solchen
Anlegern, welche die Anforderungen an professionelle Kunden und geeignete
Gegenparteien erfüllen, (jeweils im Sinne von MiFID II) bestehenden
Zielmarkt vereinbar und (ii) für einen Vertrieb über alle nach MiFID II
zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung").
Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertriebsunternehmen (zum Zwecke
der MiFID II Produktüberwachungsanforderungen) Folgendes beachten: der Preis
der Bezugsrechte der neuen Aktien und der Preis der neuen Aktien könnte
sinken und Anleger könnten ihre gesamte oder Teile ihrer Anlage verlieren.
Die neue Aktien bieten keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz; und
eine Investition in die Bezugsrechte der neuen Aktien und die neuen Aktin
ist nur für solche Anleger geeignet, die keinen garantierten Ertrag oder
Kapitalschutz benötigen, die (entweder eigenständig oder gemeinsam mit einem
geeigneten Finanzberater oder sonstigen Berater) fähig sind, die Vorzüge und
Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen und die über ausreichende Mittel
verfügen, um jeglichen hieraus möglicherweise erwachsenden Verlust zu
verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen jedweder
vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen
in Bezug auf das Angebot. Es wird klargestellt, dass die Zielmarktbestimmung
weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne von
MiFID II, noch (b) irgendeine an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern
gerichtete Empfehlung darstellt, in die neuen Aktien zu investieren, diese
zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf die Bezugsrechte
der neuen Aktien oder die neuen Aktien vorzunehmen. Jedes
Vertriebsunternehmen ist dafür verantwortlich, seine eigene
Zielmarktbestimmung hinsichtlich der Bezugsrechte der neuen Aktien und der
neuen Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

Großherzogtum Luxemburg, 2. Juli 2020

ADO Properties S.A.
Verwaltungsrat

Kontakt:
Thierry Beaudemoulin, CEO

---------------------------------------------------------------------------

02.07.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    ADO Properties S.A.
                   1B Heienhaff
                   1736 Senningerberg
                   Luxemburg
   Telefon:        +352 278 456 710
   Fax:            +352 203 015 00
   E-Mail:         ir@ado.properties
   Internet:       www.ado.properties
   ISIN:           LU1250154413
   WKN:            A14U78
   Indizes:        SDAX, FTSE EPRA/NAREIT Global Index, FTSE EPRA/NAREIT
                   Developed Europe Index, FTSE EPRA/NAREIT Germany Index
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London, Börse
                   Luxemburg, SIX
   EQS News ID:    1084359

   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------

1084359 02.07.2020 CET/CEST
 ISIN  LU1250154413

AXC0071 2020-07-02/07:55

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.