ZEAL Network SE: Tochtergesellschaft myLotto24 erreicht rechtskräftige Aufhebung von Umsatzsteuerfestsetzung

DGAP-Ad-hoc: ZEAL Network SE / Schlagwort(e): Rechtssache
ZEAL Network SE: Tochtergesellschaft myLotto24 erreicht rechtskräftige
Aufhebung von Umsatzsteuerfestsetzung

12.08.2022 / 09:45 CET/CEST
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ZEAL Network SE: Tochtergesellschaft myLotto24 erreicht rechtskräftige
Aufhebung von Umsatzsteuerfestsetzung

(Hamburg, 12. August 2022) Die myLotto24 Limited, London, Vereinigtes
Königreich, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der ZEAL Network SE, hat im
Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof wegen der Festsetzung von
Umsatzsteuer in Bezug auf ihr früheres Zweitlotteriegeschäft obsiegt. Der
Bundesfinanzhof hat die Revision des Finanzamts Hannover-Nord gegen die
Entscheidung des Finanzgerichts Hannover vom November 2019 rechtskräftig
zurückgewiesen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt der myLotto24
Limited noch nicht vor.

Mit der Rückzahlung der von der myLotto24 Limited geleisteten
Abschlagzahlung von rund 54 Mio. Euro zuzüglich Zinsen von rund 1,8 Mio.
Euro durch das Finanzamt ist in den nächsten Wochen zu rechnen.

Die Zahlungen werden keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung
von ZEAL haben, da die entsprechende Forderung bereits als sonstiger
Vermögenswert angesetzt war.

Infolge des erfolgreichen Abschlusses des Steuerrechtsstreits wird ZEAL
nunmehr zusätzliche freie Liquidität von rund 56 Mio. Euro zur Verfügung
stehen. Wir werden prüfen, inwieweit ein Einsatz dieser Mittel in den
nächsten Jahren für operative Zwecke, einschließlich des Geschäftsausbaus,
sinnvoll ist. Darüber hinaus ist auch eine Auskehrung an die Aktionäre in
Form von Dividenden oder im Wege eines Aktienrückkaufprogramms möglich.
Solche Maßnahmen würden gesondert angekündigt werden.

Kontakt:
Frank Hoffmann
Senior Investor Relations Manager
T: +49 (0)40 809036042

frank.hoffmann@zealnetwork.de

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1419203 12.08.2022 CET/CEST
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AXC0104 2022-08-12/09:45

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