AIXTRON SE Virtuelle Hauptversammlung 2020 / Alle Beschlussvorlagen mit großer Mehrheit angenommen

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AIXTRON SE Virtuelle Hauptversammlung 2020 / Alle Beschlussvorlagen mit
großer Mehrheit angenommen

20.05.2020 / 13:28
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AIXTRON SE Virtuelle Hauptversammlung 2020

Alle Beschlussvorlagen mit großer Mehrheit angenommen

Herzogenrath, 20. Mai 2020 - Die Aktionäre der AIXTRON SE (FWB: AIXA), einem
weltweit führenden Hersteller von Depositionsanlagen für die
Halbleiterindustrie, nahmen heute sämtliche Beschlussvorlagen mit großer
Mehrheit an, die Vorstand und Aufsichtsrat auf der diesjährigen, erstmals
virtuell abgehaltenen, 23. ordentlichen Hauptversammlung präsentierten.

Wichtige Beschlüsse

Dabei wurden folgende Tagesordnungspunkte von der 23. ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen:

- Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019

- Wahl des Abschlussprüfers für Konzern und SE für das Geschäftsjahr 2020

- Neues Vergütungssystem für den Vorstand

- Ergänzung der Satzung zur Möglichkeit der Durchführung einer virtuellen
Hauptversammlung in der Zukunft

Bei der Hauptversammlung, die für Aktionäre vollständig live im Internet
übertragen wurde, waren 56,9 Prozent des Grundkapitals vertreten.

Rede des Vorstands und Präsentation

Die Ausführungen der Vorstände Dr. Felix Grawert und Dr. Bernd Schulte, in
dem über die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2019 und des ersten Quartals
2020 berichtet, sowie die Technologien der Gruppe erläutert wurden, können
in Kürze über www.aixtron.com/hv via Webcast betrachtet werden.

Kontakt:

Guido Pickert
Investor Relations und Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
E: invest@aixtron.com

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA) sind im Internet unter
http://www.aixtron.com verfügbar.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die
Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten.
Formulierungen wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen",
"beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen",
Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese
zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichtete Aussagen geben die
gegenwärtigen Einschätzungen, Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des
AIXTRON Vorstands, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON
Einflussbereiches liegen, basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung
verfügbaren Informationen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender
Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die
zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder
Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen
zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass
Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen
abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage
genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, die AIXTRON
in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken
des Jahresberichts, beschrieben hat, sich aber nicht auf solche beschränken.
AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung
zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse
oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche
Verpflichtung besteht.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei
Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der
englischen Übersetzung vor.

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