SAF-HOLLAND SE: Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Sitzverlegung nach Deutschland

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SAF-HOLLAND SE: Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Sitzverlegung
nach Deutschland

20.05.2020 / 16:55
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SAF-HOLLAND SE: Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Sitzverlegung
nach Deutschland

- Neuer Firmensitz: Bessenbach

- Umstellung auf dualistisches Leitungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat

- Vorgeschlagene Kandidaten in den Aufsichtsrat gewählt

- Grundkapital erhöht und neues genehmigtes Kapital beschlossen

Luxemburg, 20. Mai 2020. Die beiden außerordentlichen Hauptversammlungen der
SAF-HOLLAND SE haben heute den wichtigsten Beschlussvorschlägen - der
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, dem Verlegungsplan und der darin
enthaltenen Neufassung der Satzung der SAF-HOLLAND SE mit künftigem Sitz in
Bessenbach, Deutschland - mit großer Mehrheit zugestimmt.

Dr. Martin Kleinschmitt, Vorsitzender des Board of Directors der SAF-HOLLAND
SE sagt: "Mit der Sitzverlegung erfolgt die räumliche Zusammenlegung des
Sitzes der SAF-HOLLAND SE als Holdinggesellschaft mit den operativen
Funktionen der SAF-HOLLAND GmbH. Dies wird die Führung der SAF-HOLLAND Group
insgesamt erleichtern und gleichzeitig zu Kosteneinsparungen führen. Die
Sitzverlegung nach Deutschland wird überdies dazu führen, dass die
Gesellschaft ihren Sitz in dem Staat hat, in dem ihre Aktien börsennotiert
sind. In einem nächsten Schritt soll eine Vereinfachung der rechtlichen
Konzernstruktur umgesetzt werden."

Umstellung auf dualistisches Leitungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat

Im Rahmen der neuen Satzung wird das Leitungssystem der Gesellschaft von
einem monistischen in ein dualistisches Leitungssystem, bestehend aus einem
Vorstand als Leitungsorgan und einem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan,
überführt und auf diese Weise an die übliche deutsche Governance-Struktur
angepasst. Die Umstellung erfolgt mit der Eintragung der SAF-HOLLAND SE in
das Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg.

Vorgeschlagene Kandidaten in den Aufsichtsrat gewählt

Dem zukünftigen Aufsichtsrat der SAF-HOLLAND SE werden die bisherigen
Mitglieder des Board of Directors Ingrid Jägering, Dr. Martin Kleinschmitt,
Martina Merz, und Carsten Reinhardt angehören. Neu in das Aufsichtsgremium
wird der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Webasto SE, Matthias
Arleth, einziehen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind für 4 Jahre
gewählt.

Grundkapital erhöht und neues genehmigtes Kapital beschlossen

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt infolge der beschlossenen
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nunmehr 45.394.302,00 Euro und ist
in 45.394.302 Nennbetragsaktien mit einem Nennwert von je 1,00 Euro
eingeteilt. Die Satzung ermächtigt den Vorstand - mit Zustimmung des
Aufsichtsrats - das Grundkapital bis Mai 2025 um bis zu insgesamt 50 Prozent
zu erhöhen. Neue Aktien sind dabei den Aktionären der Gesellschaft
grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung
des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigt, das
Bezugsrecht auszuschließen.

Ordentliche Hauptversammlung stimmt sämtlichen Beschlussvorschlägen zu

Unmittelbar vor den beiden außerordentlichen Hauptversammlungen hatte die
vierzehnte ordentliche Hauptversammlung sämtlichen Beschlussvorschlägen des
Board of Directors mit großer Mehrheit zugestimmt. Dazu zählte insbesondere
die Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernjahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2019, inklusive des Lageberichts und Konzernlageberichts sowie
des Berichts des Wirtschaftsprüfers, die Entlastung der Mitglieder des Board
of Directors sowie die Zustimmung zur Ernennung von Ingrid Jägering in das
Aufsichtsgremium. Zudem entlastete die ordentliche Hauptversammlung den
Abschlussprüfer, PricewaterhouseCoopers Société coopérative, für das
Geschäftsjahr 2019 und bestimmte diesen zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020, bis die Sitzverlegung nach Deutschland rechtswirksam
wird.

Die Abstimmungsergebnisse der ordentlichen und der beiden außerordentlichen
Hauptversammlungen sind auf der Homepage der SAF-HOLLAND Group verfügbar
unter:

https://corporate.safholland.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hv/2020
https://corporate.safholland.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ausserordentliche-hv/2020

Über SAF-HOLLAND

Die SAF-HOLLAND SE mit Sitz in Luxemburg ist der größte unabhängige
börsennotierte Nutzfahrzeugzulieferer in Europa und beliefert
schwerpunktmäßig die Trailer-Märkte. Das Unternehmen zählt mit rund 1.284
Mio. Euro Umsatz im Jahr 2019 zu den international führenden Herstellern von
fahrwerksbezogenen Baugruppen und Komponenten, vor allem für Trailer, aber
auch für Lkw, Busse und Campingfahrzeuge. Die Produktpalette umfasst neben
Achs- und Federungssystemen unter anderem Sattelkupplungen,
Kupplungssysteme, Königszapfen und Stützwinden, die unter den Marken SAF,
Holland, Neway, KLL, V.Orlandi und York vertrieben werden. SAF-HOLLAND
beliefert die Fahrzeughersteller in der Erstausrüstung (OEM) auf sechs
Kontinenten. Im Aftermarket-Geschäft liefert die Gruppe Ersatzteile an die
Service-Netzwerke der Hersteller (OES) und mit Hilfe von Verteilungszentren
über ein umfassendes globales Vertriebsnetz an Endkunden und
Servicestützpunkte. SAF-HOLLAND ist international breit aufgestellt und in
fast allen Märkten weltweit präsent. Mit der Innovationsoffensive "SMART
STEEL - ENGINEER BUILD CONNECT" verbindet SAF-HOLLAND Mechanik mit Sensorik
und Elektronik und treibt die digitale Vernetzung von Nutzfahrzeugen und
Logistikketten voran. Rund 3.500 engagierte Mitarbeiter weltweit arbeiten
schon heute an der Zukunft der Transportindustrie.

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Michael Schickling
Leiter Investor Relations und Unternehmenskommunikation
Tel: +49 (0) 6095 301 617
michael.schickling@safholland.de

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die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der
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Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die
Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen
Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei
Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an
zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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1052341 20.05.2020
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AXC0321 2020-05-20/16:55

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