Schutzgemeinschaft dSdK lädt Anleiheinhaber der paragon GmbH & Co. KGaA zu Investorenkonferenz am 25.01.2022 um 18:30 Uhr einer Kapitalanleger e.V.:

DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):
Anleihe/Kapitalrestrukturierung
Schutzgemeinschaft dSdK lädt Anleiheinhaber der paragon GmbH & Co. KGaA zu
Investorenkonferenz am 25.01.2022 um 18:30 Uhr einer Kapitalanleger e.V.:

21.01.2022 / 17:00
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SdK lädt Anleiheinhaber der paragon GmbH & Co. KGaA zu Investorenkonferenz
am 25.01.2022 um 18:30 Uhr ein

Die paragon GmbH & Co. KGaA hat am 20. Januar 2022 bekannt gegeben, dass sie
die Anleiheinhaber der im Juli 2022 fälligen 4,5%-Anleihe 2017/2022 (ISIN:
DE000A2GSB86 / WKN: A2GSB8) in einer Abstimmung ohne Versammlung dazu
auffordern möchte, die Laufzeit der Anleihe zu unveränderten Konditionen um
weitere fünf Jahre zu verlängern. Hierzu hat die Gesellschaft zu einer
Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 04.02.2022 bis 06.02.2022
aufgefordert.

Auf unseren Aufruf vom 20.01.2022, wonach sich betroffene Anleiheinhaber zur
gemeinsamen Interessensdurchsetzung organisieren sollten, haben sich bereits
mehr als 200 betroffene Anleiheinhaber registriert. Ferner haben sich auch
Vertreter von institutionellen Investoren gemeldet, die eine Verlängerung
der Laufzeit der Anleihe 2017/2022 ebenso wie die SdK ablehnen. Zur
Erörterung eines gemeinsamen Vorgehens lädt die SdK alle interessierten
Anleiheinhaber zur Teilnahme an einer kostenlosen und unverbindlichen
Investorenkonferenz als Videokonferenz am Dienstag, den 25.01.2022 um 18:30
Uhr ein. In der Konferenz werden neben Vertretern der Investmentbank
Houlihan Lokey (Financial Advisor) auch Rechtsanwälte der Wirtschaftsanzlei
DMR Legal (Legal Advisor), welche mit mehreren institutionellen Investoren
bereits in den zurückliegenden Wochen den Sachverhalt aufgearbeitet haben,
teilnehmen und über den aktuellen Sachstand berichten und Lösungsvorschläge
vorstellen, wodurch die wirtschaftliche Stellung der Anleiheinhaber
angemessen berücksichtigt wird. Im Anschluss an den Vortrag besteht
selbstverständlich die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren.

Interessierte Anleiheinhaber können sich unter der Mailadresse info@sdk.org
für die Investorenkonferenz anmelden. Alle registrierten Teilnehmer erhalten
im Vorfeld des Meetings einen individuellen Zugangslink zugesandt.

Aus Sicht der SdK ist die Laufzeitverlängerung in dieser Form und gänzlich
ohne Gegenleistung nicht akzeptabel und in keiner Weise marktgerecht. Die
Anleiheinhaber sollen einer Laufzeitverlängerung um weitere fünf Jahre und
demnach einer Verdoppelung der ursprünglichen Laufzeit zustimmen. Eine
Gegenleistung z.B. in Form einer Erhöhung des Kupons, einer Bonuszahlung
oder der Stellung von werthaltigen Sicherheiten erhalten die Anleiheinhaber
jedoch nicht. Auch in der Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung legt
die Gesellschaft aus unserer Sicht nicht ausreichend dar, warum eine
Laufzeitverlängerung erforderlich sein sollte. Andere denkbare Optionen wie
Refinanzierung mittels Emission einer neuen Schuldverschreibung oder Verkauf
einer Tochtergesellschaft werden pauschal abgelehnt.

Nach Ansicht der Gesellschaft handelt es sich um eine weiterhin attraktive
Anlagemöglichkeit. Aus unserer Sicht verkennt die Gesellschaft jedoch, dass
sich die Situation der Anleihe 2017/2022 durch eine Laufzeitverlängerung
deutlich verschlechtern wird und die Laufzeitverlängerung zu unveränderten
Konditionen demnach nicht marktgerecht sein dürfte. Denn die Gesellschaft
hat noch eine weitere in Schweizer Franken notierte Anleihe mit einer
Laufzeit bis 2023 (ISIN: CH0419041105 / WKN: A2TR8X) emittiert. Da diese
Anleihe teilweise bereits im April 2022 und final im Jahr 2023 und damit bei
einer Laufzeitverlängerung der Anleihe 2017/2022 vor dieser Anleihe
zurückgezahlt werden würde, verschlechtert sich aus unserer Sicht die
Situation der Anleihe 2017/2022 deutlich. Die Gesellschaft befindet sich
nach unserer Analyse in einem schwierigen Marktumfeld und vertraut darauf,
nach Verkauf der hochdefizitären Voltabox-Beteiligung und Fokussierung auf
den Automotive-Bereich ohne weitere adäquate Restrukturierungsmaßnahmen
einen Turnaround zu schaffen und die finanziellen Verpflichtungen in Zukunft
bewältigen zu können, was aus unserer Sicht sehr fragwürdig ist. Zumindest
aber ist der Vorschlag der Gesellschaft, die Laufzeit ohne jegliche
Zugeständnisse verlängern zu wollen, nicht marktgerecht und daher
indiskutabel, was sich auch am deutlich am Kurs der Anleihe zeigt, welcher
deutlich unter dem Nominalwert notiert. Würde die paragon GmbH & Co. KGaA
heute eine Anleihe mit einer fünfjährigen Laufzeit platzieren wollen, würde
die Gesellschaft deutlich über 10 % p.a. an Zinsen bezahlen müssen, sofern
eine solche Anleihe unter den aktuelle Gegebenheiten überhaupt platzierbar
wäre.

Für weitere Informationen zum Verfahren können sich betroffene Anleger auch
unter www.sdk.org/paragon zu einem kostenlosen Newsletter anmelden. Die SdK
wird auch allen Anleiheinhabern eine kostenlose Stimmrechtsvertretung auf
zukünftig stattfindenden Anleihegläubigerversammlungen anbieten.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne
per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0
zur Verfügung.

München, den 21. Januar 2022
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-0
E-Mail: presseinfo@sdk.org

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21.01.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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