KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Dieselskandal haben Kläger auch dann gute Aussichten auf Schadenersatz, wenn sie ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben. Das wurde am Dienstag bei zwei Verhandlungen am Bundesgerichtshof deutlich. Nach vorläufiger Einschätzung des sechsten Zivilsenats ist - etwa für Berechnungen etwaiger Ansprüche - an die Stelle des Wagens der Verkaufspreis getreten. Der Anwalt von Volkswagen  hingegen argumentierte in Karlsruhe, wenn der Kläger das Auto nicht mehr zurückgeben könne, falle der Schadenersatz geringer aus. Wann die Richter ein Urteil verkünden, wollten sie später entscheiden (Az.: Az. VI ZR 575/20 und VI ZR 533/20)./kre/sem/DP/fba
 ISIN  DE0007664039

AXC0149 2021-06-15/11:57

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