Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

Fusion/Übernahme/Beteiligung
15.10.2020

Wien - UNIQA hat am 7.2.2020 einen Kaufvertrag mit AXA und deren Tochterunternehmen Société Beaujon zum Erwerb der Anteile an den AXA Tochterunternehmen in Polen, Tschechische Republik und Slowakische Republik abgeschlossen. Nach Erlangung aller notwendigen behördlichen Bewilligungen ist der Erwerb heute, 15.10.2020, rechtlich vollzogen worden, womit gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises die Anteile dieser Unternehmen nun im Eigentum von UNIQA Österreich Versicherungen AG stehen. Die Integration der erworbenen Unternehmen in die UNIQA Group wird unmittelbar begonnen.

Die gegenwärtige Annahme von UNIQA ist, dass sich die aufsichtsrechtliche Solvenzquote (solvency capital ratio - SCR) nach Vollzug der Transaktion im oberen Bereich des kommunizierten Zielkorridors von 155 % bis 190 % bewegen wird.

Ende der Mitteilung euro adhoc

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