Cardea Europe AG: Verzögerung der Zinszahlung bei 7,25-%-Unternehmensanleihe

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Cardea Europe AG: Verzögerung der Zinszahlung bei 7,25-%-Unternehmensanleihe

08.12.2022 / 17:49 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014

Cardea Europe AG: Verzögerung der Zinszahlung bei 7,25-%-Unternehmensanleihe

8. Dezember 2022 - Frankfurt. Die Cardea Europe AG informiert, dass sie die

zum 08.12.2022 fällig werdenden Zinsen zu ihrer 7,25-%-Unternehmensanleihe

(ISIN DE000A3H2ZP5) nicht am 08.12.2022 zahlen wird. § 9 (1) (a) der

Anleihebedingungen sieht vor, dass erst der Verzug einer Zinszahlung von

mehr als 15 Tagen einen Kündigungsgrund darstellt. Die Cardea Europe AG

beabsichtigt, die säumige Zinszahlung innerhalb der eingeräumten Frist von

15 Tagen zu zahlen.

Derzeit arbeitet die Cardea Europe AG im Cardea-Konzern daran, die

notwendigen liquiden Mittel innerhalb der oben angegebenen Frist

bereitzustellen. Zudem greift für die Zinszahlung die Garantie der

Muttergesellschaft Cardea Group (vgl. Meldung vom 07.04.2022).

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edicto GmbH

Axel Mühlhaus / Ralf Droz

Tel.: +49 (0) 69 90 55 05-54

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CARDEA EUROPE AG und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem

Wissen vorgenommen haben, die aber nicht den Anspruch erheben, in der

Zukunft richtig zu sein. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und

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Unternehmen: Cardea Europe AG

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60439 Frankfurt am Main

Deutschland

Telefon: 069 - 870 08 79 296

E-Mail: investor-relations@cardea-europe.de

Internet: www.cardea-europe.de

ISIN: DE000A3H2ZP5

WKN: A3H2ZP

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