EQS-News: Stadlauer Malzfabrik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Stadlauer Malzfabrik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung

14.06.2024 / 09:01 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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E I N L A D U N G

 

zu der am Montag, 22. Juli 2024, 10:00 Uhr,

im Schulungszentrum der Gesellschaft, 1220 Wien, Smolagasse 1,
stattfindenden

 

 105. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft

 

 

 

Tagesordnung

 

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2023, des
Lageberichtes des Vorstandes, des Corporate Governance Berichtes und
des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss
ausgewiesenen Bilanzgewinnes
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr 2023
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2023
 5. Wahlen in den Aufsichtsrat
 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht über die Vergütung des
Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
 8. Allfälliges

 

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 01. Juli 2024 bei der
Gesellschaft (1220 Wien, Smolagasse 1) oder auf deren Homepage
(www.malzfabrik-ag.at) in die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4 AktG
Einsicht zu nehmen.

 

Den Aktionären steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu,
zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
gesetzt und bekannt

 

 

 

 

gemacht werden (§ 109 AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur Einbringung
von Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG) und das Recht auf Auskunft in der
Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann von jedem
Aktionär bis längstens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der
01. Juli 2024, schriftlich im Original und das Recht nach § 110 AktG kann
bis längstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 11. Juli
2024, von jedem Aktionär auch in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) per

E-Mail (hauptversammlung@stamag.at) oder Telefax (+43-1-28808-19)
gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden.

Auskunftsverlangen nach § 118 AktG können in der Hauptversammlung gestellt
werden. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer
zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft per
Telefax an +43-1-28808-19 oder per E-Mail ([1]hauptversammlung@stamag.at)
übermittelt werden. Diese Fragen werden in der Hauptversammlung nach
Maßgabe des § 118 AktG verlesen und beantwortet.

Bei Ausübung dieser Rechte ist die Aktionärseigenschaft durch eine
Depotbestätigung nachzuweisen (§ 10a AktG).

 

Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung und das Recht zur
Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend
zu machen sind, richten sich nach § 111 Abs. 1 und 2 AktG durch Nachweis
des Anteilsbesitzes. Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem
Tag der Hauptversammlung, somit das Ende des 12. Juli 2024. Zur Teilnahme
an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist.

 

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 17. Juli 2024
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen:

 

Per Post oder Boten:  Stadlauer Malzfabrik AG, 1220 Wien, Smolagasse 1

Per Telefax:     +43-1-28808-19

Per E-Mail:   hauptversammlung@stamag.at

Per SWIFT:     BKAUATWW3AGM, Message Type MT599

(unbedingt ISIN AT0000797303 im Text angeben)

 

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen oder mehrere Vertreter zu bestellen, der (die) im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt (teilnehmen) und
dieselben Rechte wie der Aktionär hat (haben), den er (sie) vertritt
(vertreten). Sollte ein Aktionär mehrere Vertreter bestellen,

erhöht sich dadurch nicht die Anzahl der Stimmen des Aktionärs. Die
Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) erteilt werden. Die Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) ist
ausreichend.

 

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, muss die Vollmacht der
Gesellschaft bis spätestens 19. Juli 2024, 12:00 Uhr, ausschließlich an
eine der nachgenannten Adressen entweder per Post (1220 Wien, Smolagasse
1), per Telefax (+43-1-28808-19) oder per E-Mail

(hauptversammlung@stamag.at) übermittelt und von dieser aufbewahrt werden.

 

 

 

 

Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter

www.malzfabrik-ag.at (Investor Relations) abrufbar. Die vorstehenden
Bestimmungen für die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den
Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

 

Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes
(AktG) sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht sowie
erläutert und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt.

 

Die Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene
Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und dem Aktiengesetz,
um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung
zu ermöglichen.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre
(http://www.malzfabrik-ag.at/105-ordentliche-Hauptversammlung.htm) sowie
weitere Informationen zum Datenschutz
(http://www.malzfabrik-ag.at/datenschutz.htm) sind auf der Internetseite
der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft zu finden und können auch über
die E-Mail-Adresse

(hauptversammlung@stamag.at) angefordert werden.

 

Die Gesamtanzahl der Aktien der Gesellschaft ist 560.000 Stück. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
sind gemäß § 67 iVm    § 262 Abs. 29 AktG 74 Stückaktien für kraftlos
erklärt. Aus diesen Aktien stehen keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung daher 559.926.

 

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre bzw. ihre Vertreter gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Veranstaltungsort einzufinden. Die Gesellschaft behält
sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen
Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich
sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb
aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung
mitzubringen.

 

Die Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft behält sich vor, die
Sicherheitsvorkehrungen an die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
geltenden gesetzlichen Vorgaben anzupassen bzw. die Hauptversammlung bei
Veränderung der derzeitigen Umstände etwaig auch kurzfristig abzusagen.

 

Wien, im Juni 2024

 

 

 

 

Der Vorstand

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14.06.2024 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Stadlauer Malzfabrik AG
Smolagasse 1
1220 Wien
Österreich
ISIN: AT0000797303
WKN: 852543
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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1925065  14.06.2024 CET/CEST

References

Visible links
1. hauptversammlung@stamag.at