1&1 AG: Deutsche Telekom unterliegt vor Gericht: 1&1 baut Europas modernstes 5G-Netz

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1&1 AG: Deutsche Telekom unterliegt vor Gericht: 1&1 baut Europas modernstes

5G-Netz

10.03.2023 / 14:47 CET/CEST

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Deutsche Telekom unterliegt vor Gericht: 1&1 baut Europas modernstes 5G-Netz

Montabaur, 10. März 2023. Das Landgericht Koblenz hat heute in einem

Verfahren, das die Deutsche Telekom gegen 1&1 angestrengt hat, in zentralen

Punkten zu Gunsten von 1&1 entschieden und die Anträge der Deutschen Telekom

insofern abgewiesen.

Unmittelbar nach Inbetriebnahme des 1&1 Mobilfunknetzes auf Basis der

innovativen Open-RAN-Technologie hat die Deutsche Telekom ein gerichtliches

Verfahren gegen 1&1 angestrengt, dessen Urteil heute verkündet wurde.

Demnach muss 1&1 zwar Details zur Netzabdeckung in der werblichen

Darstellung geringfügig klarstellen (z.B. durch Verweise in Fußnoten).

Jedoch ist die Deutsche Telekom mit dem Versuch gescheitert, die Vermarktung

des ersten auf dem 1&1 Netz realisierten 5G Produktes verbieten zu lassen.

Auch folgte das Gericht nicht dem Telekom-Antrag, 1&1 den Bau des modernsten

5G-Netzes Europas abzusprechen. Dem ausführlichen und gut belegten Vortrag

von 1&1, dass das Unternehmen auf Basis der neuartigen Open-RAN-Technologie

Europas modernstes Mobilfunknetz errichtet, hatte die Telekom keine

Argumente entgegenzusetzen, die das Gericht überzeugen konnten.

"Im Dezember 2022 haben wir erfolgreich das erste Open RAN Europas in

Betrieb genommen. Eine technologische Meisterleistung, die zeigt, wie

innovativ cloudbasierte Mobilfunknetze heutzutage sein können" so Ralph

Dommermuth, CEO der 1&1 AG. Die neuartige Open-RAN-Technologie ermöglicht

durch offene, standardisierte Schnittstellen die beliebige Kombination von

Komponenten verschiedener Hersteller. 1&1 verzichtet als einziger

Mobilfunk-Netzbetreiber in Deutschland auf Technologie von HUAWEI und greift

auch ansonsten nicht auf chinesische Ausrüster zurück.

Der Versuch der Deutschen Telekom, den Markteinstieg von 1&1 gerichtlich

verbieten zu lassen, reiht sich in vielzählige Bestrebungen der etablierten

Mobilfunknetzbetreiber ein, den Start eines wettbewerbsfähigen vierten

Mobilfunknetzes zu behindern und ihr Oligopol zu schützen.

1&1 bleibt fest entschlossen, ein viertes, besonders innovatives

Mobilfunknetz in Deutschland zu errichten.

Zum Hintergrund:

Deutschland ist das einzige große EU-Land mit nur drei Mobilfunknetzen. Um

diesen Status zu erhalten, versuchten Deutsche Telekom, Vodafone und

Telefónica bereits vor der 5G-Frequenzvergabe 2019, die u.a. den Weg für

einen wettbewerbsfähigen vierten Mobilfunknetzbetreiber ebnen sollte, mit

gerichtlichen Eilanträgen die Durchführung der Auktion juristisch zu

verhindern.

Die Bundesnetzagentur hatte im Rahmen der Frequenzvergabe ein

Verhandlungsgebot zur Gewährung von National Roaming vorgesehen, um den

Kunden eines Neueinsteigers auch während des Aufbaus seines Netzes eine

bundesweite Netzabdeckung zu ermöglichen. Die Nutzung von National Roaming

beim Netzaufbau ist international Standard und wurde beispielsweise auch

Telefónica/O2 11 Jahre lang von der Deutschen Telekom gewährt. Das von der

Bundesnetzagentur vorgegebene Verhandlungsgebot mit 1&1 wurde jedoch von den

drei etablierten Netzbetreibern mit unzureichenden und zeitlich stark

verzögerten Angeboten unterlaufen. Daher musste 1&1 die BNetzA als

Schiedsrichter anrufen. Ein Einschreiten der Bundesnetzagentur erledigte

sich erst dadurch, dass die EU-Kommission Telefónica nach über zweijährigen

Verhandlungen auf Basis einer parallelen Fusionsauflage zu einer

Nachbesserung ihres Angebots verpflichtete.

Die Verhinderungsstrategie setzt sich bei der Mitnutzung von

Mobilfunkstandorten fort, die von sogenannten Tower Companies bereitgestellt

werden. In diesem Zusammenhang sah sich 1&1 zuletzt gezwungen, eine

Behinderung seitens Vodafone durch das Bundeskartellamt prüfen zu lassen.

Gleichzeitig lobbyieren die etablierten Mobilfunknetzbetreiber Deutsche

Telekom, Vodafone und Telefónica einmütig dafür, 1&1 in der kommenden

Frequenzvergabe essenzielles Frequenzspektrum vorzuenthalten.

Die Entscheidung des Landgerichts Koblenz erging unter dem Aktenzeichen 4 HK

O 1/23 und ist noch nicht rechtskräftig.

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter mit Sitz in

Montabaur. Das Unternehmen gehört zum Konzernverbund der United Internet AG.

1&1 bietet seinen Kunden ein umfassendes Portfolio an Mobilfunk- und

Breitband-Zugängen an. Außerdem attraktive Bundle-Produkte aus Mobilfunk und

Festnetz sowie Mehrwert-Anwendungen wie Heimvernetzung, Online-Storage,

Video-on-Demand, Smart Home-Lösungen oder IPTV. Während die Marke 1&1 Value-

und Premiumsegmente adressiert, sprechen die Discount-Marken des Konzerns

preisbewusste Zielgruppen an.

Nach der erfolgreichen Teilnahme an der 5G-Frequenzauktion baut 1&1 als

Neueinsteiger und vierter deutscher Netzbetreiber das europaweit erste

vollständig virtualisierte Mobilfunknetz auf Basis der innovativen

Open-RAN-Technologie.

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