Generalversammlung der HBM Healthcare Investments stimmt allen Anträgen des Verwaltungsrats zu

HBM Healthcare Investments AG / Schlagwort(e): Generalversammlung

Generalversammlung der HBM Healthcare Investments stimmt allen Anträgen des

Verwaltungsrats zu

17.06.2024 / 17:53 CET/CEST

Die Aktionärinnen und Aktionäre haben an der heutigen ordentlichen

Generalversammlung der HBM Healthcare Investments AG allen Anträgen des

Verwaltungsrats zugestimmt.

Der Verwaltungsratspräsident Hans Peter Hasler und die bestehenden

Verwaltungsratsmitglieder Dr. Rudolf Lanz, Mario G. Giuliani, Dr. Stella X.

Xu und Dr. Elaine V. Jones wurden für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr

wiedergewählt. Die bestehenden Mitglieder der Vergütungsausschusses Mario G.

Giuliani, Dr. Stella X. Xu und Elaine V. Jones wurden ebenfalls für eine

weitere Amtsdauer von einem Jahr wiedergewählt. Ausserdem genehmigten die

Aktionäre die beantragten Summen für die Vergütung des Verwaltungsrats und

der Geschäftsleitung.

Weiter stimmte die Generalversammlung einer Nennwertrückzahlung von CHF 7.50

pro Aktie zu. Die Barauszahlung an die Aktionäre erfolgt am 9. August 2024.

Letztmals am 6. August 2024 werden die Namenaktien mit Anspruch auf die

Ausschüttung gehandelt (ab 7. August 2024 ohne, ex-Datum).

Die an der Generalversammlung 2024 gezeigte Präsentation kann auf der

Webseite der Gesellschaft unter

hbmhealthcare.com/de/investoren/generalversammlung abgerufen werden.

Kontakt

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Dr. Andreas Wicki, +41 41 710

75 77,

andreas.wicki@hbmhealthcare.com.

Ende der Medienmitteilungen

Sprache: Deutsch

Unternehmen: HBM Healthcare Investments AG

Bundesplatz 1

6300 Zug

Schweiz

Telefon: +41438887171

Fax: +41438887172

E-Mail: info@hbmhealthcare.com

Internet: https://www.hbmhealthcare.com

ISIN: CH0012627250

Valorennummer: 1262725

Börsen: SIX Swiss Exchange

EQS News ID: 1926963

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1926963 17.06.2024 CET/CEST

 ISIN  CH0012627250

AXC0251 2024-06-17/17:53

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.