Fake-Shops, gefälschte Arzneimittel und drohende Verwaltungsstrafen

Wien (OTS/VKI) - Rund 350.000 gefälschte und andere illegale Medikamente wurden im Pandemie-Jahr 2020 vom Zoll beschlagnahmt – die zweithöchste jemals in Österreich aufgegriffene Menge. Derartige Arzneimittel bringen nicht nur wesentliche gesundheitliche Risiken mit sich, warnt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Durch unachtsame Online-Käufe können sich Konsumentinnen und Konsumenten unter Umständen sogar strafbar machen. Worauf man bei Online-Bestellungen von Arzneimitteln unbedingt achten sollte, hat das EVZ in Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), der Österreichischen Apothekerkammer und der Zollbehörde unter [www.europakonsument.at/arzneimittel]
(http://www.europakonsument.at/arzneimittel) zusammengetragen.

In Österreich ist es von Gesetzes wegen nur Apotheken mit Sitz in Österreich oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erlaubt, Arzneimittel über das Internet zu verkaufen. Denn diese müssen die nationalen Qualitätsvorgaben und Bestimmungen einhalten. Bestellt und versendet werden dürfen nur rezeptfreie Medikamente – und zwar im Rahmen des persönlichen Bedarfs. Dieser wurde mit maximal drei Packungen pro Medikament festgelegt. Der Einkauf bei Apotheken in Drittstaaten (z.B. USA, China) ist hingegen verboten.

„Die Unterscheidung zwischen seriösen und unseriösen Anbietern ist auf einen ersten Blick nicht immer einfach“, berichtet EVZ-Juristin Mag. Elisabeth Barth. „Die meisten Probleme sehen wir bei Fake-Shops, die sich häufig als ,Internet-Apotheke‘ einen seriösen Anstrich verpassen. Diese liefern die bestellte Ware entweder gar nicht oder – noch schlimmer – sie ist gefälscht und enthält womöglich problematische Wirkstoffe.“ Die Expertin warnt nicht nur vor einem massiven gesundheitlichen Risiko, sondern auch vor behördlichem Ungemach: „Die Zollorgane haben die Möglichkeit, rezeptpflichtige oder illegale Medikamente, die aus dem Ausland eingeführt werden, zu überprüfen und können diese beschlagnahmen und vernichten. Die Kosten für den Aufwand trägt immer der Besteller. Darüber hinaus drohen im Wiederholungsfall zusätzliche Verwaltungsstrafen von bis zu 7.260 Euro. Aus diesen Gründen raten wir, bei Online-Bestellung von Arzneimitteln stets besonders vorsichtig zu sein.“

Folgende Punkte weisen auf einen Fake-Shop hin:


  • Der Shop bietet nur ein beschränktes Angebot (z.B. Potenz-, Schlankheits- oder Haarwuchsmittel)

  • Es wird eine „100%ige Wirkungsgarantie“ angepriesen.

  • Die Texte sind in schlechtem Deutsch oder Englisch verfasst.

  • Es werden Formulierungen wie „ohne Rezept erhältlich“ verwendet.

  • Der Shop liefert ausschließlich gegen Vorauskasse.

  • Die Webseite weist kein oder nur ein unvollständiges Impressum ohne Kontaktmöglichkeiten auf


„Überprüfen Sie vor jeder Bestellung das Impressum und die Zahlungsarten des Online-Shops. Es ist auch sinnvoll, nach Erfahrungsberichten oder Warnungen von Verbraucherorganisationen zu suchen“, informiert Mag. Elisabeth Barth. „Wenn ein Kauf auf Rechnung nicht möglich ist, empfehlen wir, mit Kreditkarte oder PayPal zu bezahlen. Damit haben Geschädigte im Betrugsfall eine höhere Wahrscheinlichkeit, ihr Geld zurückzuerhalten.“

Wesentliches zum Medikamentenkauf im Internet


  • Das Produkt ist rezeptfrei und in Österreich zugelassen.

  • Der Einkauf erfolgte für den Eigenbedarf mit maximal 3 Packungen pro Medikament.

  • Die Apotheke hat ihren Sitz in einem EU-Staat oder in Island, Liechtenstein oder Norwegen.

  • Das EU-weite Sicherheitslogo ist auf der Webseite leicht
    auffindbar. Dieses ist ein weißes Kreuz, mit grünen Querstreifen hinterlegt, ergänzt um die jeweilige Länderflagge. Durch einen Klick auf das Logo kann man überprüfen, ob die Internetapotheke registriert und gelistet ist


Am sichersten ist es, Medikamente ausschließlich über öffentliche Apotheken zu beziehen bzw. rezeptfreie Arzneimittel über zertifizierte Webshops der österreichischen Apotheken zu bestellen. Eine Liste der registrierten und geprüften österreichischen Versandapotheken gibt es beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen unter:
[www.basg.gv.at/konsumentinnen/arzneimittel-im-internet]
(http://www.basg.gv.at/konsumentinnen/arzneimittel-im-internet).

SERVICE: Weitere Informationen zum Thema Online-Medikamentenkauf gibt es auf [www.europakonsument.at/arzneimittel]
(http://www.europakonsument.at/arzneimittel).