ESSEN (dpa-AFX) - Die Lufthansa AG muss den Hinterbliebenen der Opfer des Germanwings-Absturzes vom März 2015 kein zusätzliches Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Essen hat am Mittwoch die Klagen von acht Angehörigen abgewiesen. Am 24. März 2015 hatte der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert, wie die Ermittlungen ergaben. Nach Ansicht der Richter waren für die Prüfung, ob der Mann überhaupt flugfähig war, jedoch nicht die Lufthansa oder die ebenfalls beklagte Flugschule in den USA verantwortlich. "Die Flugsicherheit ist eine staatliche Aufgabe", sagte Richter Lars Theissen./med/DP/jha
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AXC0262 2020-07-01/15:56

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