^DIESE VERÖFFENTLICHUNG IST WEDER DIREKT NOCH INDIREKT EIN ANGEBOT IN DEN

VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, HONGKONG, JAPAN,

NEUSEELAND, RUSSLAND, SINGAPUR ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINER ANDEREN

JURISDIKTION, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT GEMÄSS DEN GESETZEN UND VORSCHRIFTEN

DER JEWEILIGEN JURISDIKTION NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.

* Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu EUR 48,00 je Aktie entspricht

einer Prämie von 52 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 19. Juli 2024

* STEMMER und MiddleGround schließen Investmentvereinbarung ab, um

langfristige Wachstumschancen für STEMMER zu erschließen

* MiddleGround hat sich durch einen Aktienkaufvertrag mit dem Großaktionär

PRIMEPULSE und unwiderrufliche Zusagen von Aktionären, ihre Aktien im Rahmen

des Angebots anzudienen, einen Anteil von ca. 77,7 % aller ausstehenden

Aktien an STEMMER gesichert

* Die Annahmefrist für die Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien wird

voraussichtlich kurzfristig beginnen, sobald die BaFin die Angebotsunterlage

gebilligt hat

* MiddleGround beabsichtigt, STEMMER nach Vollzug des Übernahmeangebots von

der Börse zu nehmen

LEXINGTON, Ky., July 22, 2024 (GLOBE NEWSWIRE) -- MiddleGround Capital

(https://middleground.com/) ("MiddleGround"), eine Private Equity-Gesellschaft

mit Sitz in Lexington, Kentucky, USA, hat heute zusammen mit der Blitz 24-884 AG

(künftig: Ventrifossa BidCo AG) ("Bieterin"), einer Holdinggesellschaft, die von

Fonds kontrolliert wird, die von MiddleGround verwaltet oder beraten werden,

ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches

Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") zu einem Preis von EUR 48,00 je Aktie

in bar für alle ausstehenden Aktien der STEMMER IMAGING AG ("STEMMER" oder die

"Gesellschaft") (ISIN DE000A2G9MZ9 / GSIN A2G9MZ) abzugeben. STEMMER ist ein

führender Anbieter von Lösungen für maschinelles und künstliches Sehen.

In diesem Zusammenhang haben MiddleGround und STEMMER eine

Investmentvereinbarung abgeschlossen, um zusätzliche langfristige

Wachstumschancen für STEMMER zu erschließen. Der Angebotspreis entspricht einer

Prämie von 52 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 19. Juli 2024 und einer Prämie

von 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der STEMMER-Aktie der

vergangenen drei Monate bezogen auf den 19. Juli 2024. Das Übernahmeangebot

steht unter dem Vorbehalt marktüblicher Bedingungen, insbesondere der

behördlichen Freigaben. Es wird keine Mindestannahmeschwelle vorsehen.

Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot hat sich MiddleGround bereits

unwiderruflich einen Anteil von rund 69,4% aller ausstehenden Aktien durch einen

Aktienkaufvertrag mit dem Mehrheitsaktionär PRIMEPULSE SE ("PRIMEPULSE")

gesichert. In dem Aktienkaufvertrag hat sich PRIMEPULSE verpflichtet, die

Mehrheit ihrer Anteile an der Gesellschaft zu veräußern und den Rest in die

Bieterin einzubringen und damit mittelbar als Minderheitsaktionär an der

Gesellschaft beteiligt zu bleiben.

Darüber hinaus haben sich Aktionäre, die zusammen rund 8,3 % aller ausstehenden

Aktien halten, einschließlich der Mitglieder des Vorstands von STEMMER,

unwiderruflich verpflichtet, das Übernahmeangebot für die von ihnen gehaltenen

STEMMER-Aktien anzunehmen.

Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt MiddleGround, STEMMER von der

Börse zu nehmen, was unter anderem durch ein Delisting erfolgen könnte.

?Wir sind davon überzeugt, dass unsere langjährige Erfahrung im Bereich Value-

Add-Distribution uns zu einem bewährten Partner für den Ausbau der führenden

Position von STEMMER IMAGING im Bereich der industriellen Bildverarbeitung

macht", sagte John Stewart, Managing Partner von MiddleGround Capital. ?Wir

freuen uns darauf, eng mit dem Team zusammenzuarbeiten, um die Präsenz des

Unternehmens auf dem europäischen Markt auszubauen und seine Reichweite in den

USA und weltweit zu vergrößern."

?Wir sind von Unternehmen, die vom Rückenwind der Industrie 4.0 profitieren,

überzeugt. Damit sind wir perfekt positioniert, um STEMMER IMAGING zu helfen,

die nächste Phase seines Potenzials zu erreichen", sagte Alex van der Have,

Managing Director und Head of Europe bei MiddleGround Capital. ?Während STEMMER

IMAGING bereits eine klare Führungsposition im Bereich der industriellen

Bildverarbeitung einnimmt, sehen wir Potenzial für ein beschleunigtes Wachstum,

sowohl in bestehenden als auch in neuen Märkten."

"MiddleGround Capital ist ein professioneller, unternehmerisch denkender Partner

mit hoher operativer Expertise, der die Erfolgsfaktoren für unser Geschäft sehr

gut versteht und STEMMER bei ihrer weiteren Entwicklung und Wachstumsstrategie

nachhaltig fördern kann", sagt Arne Dehn, CEO von STEMMER. "Wir begrüßen daher

die Vereinbarung mit MiddleGround Capital im Sinne unserer Mitarbeiter, Kunden,

Lieferanten und Aktionäre."

"Wir freuen uns über das große Interesse von MiddleGround Capital an der

Weiterentwicklung von STEMMER", sagte Klaus Weinmann, Vorsitzender des

Aufsichtsrats von STEMMER und CEO von PRIMEPULSE. "STEMMER hat sich in den

letzten Jahren sehr positiv entwickelt und ist nunmehr bereit für den nächsten

Wachstumsschritt."

Das Übernahmeangebot wird nach Maßgabe einer Angebotsunterlage erfolgen, die von

der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu genehmigen ist.

Diese Angebotsunterlage wird nach Erhalt der Genehmigung durch die BaFin

veröffentlicht; zu diesem Zeitpunkt beginnt die öffentliche Annahmefrist. Die

Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen

Übersetzung) und weitere das Übernahmeangebot betreffende Informationen werden

auf der folgenden Internetseite veröffentlicht: www.project-oculus.de

(http://www.project-oculus.de).

Berater

Jefferies fungiert als exklusiver Finanzberater und Clifford Chance als

Rechtsberater von MiddleGround Capital.

Über die STEMMER IMAGING AG

Die STEMMER IMAGING AG ist das international führende Systemhaus für

Bildverarbeitungstechnologie. Mit seinem umfassenden Engineering-Know-how bietet

die STEMMER IMAGING AG das gesamte Spektrum an Bildverarbeitungsdienstleistungen

für industrielle und nicht-industrielle Anwendungen an - von Value Added

Services bis hin zur Entwicklung von Subsystemen und eigenen Produkten, auf der

Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments. Weitere Informationen finden

Sie unter: https://www.stemmer-imaging.com/

Über MiddleGround

MiddleGround Capital ist eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington,

Kentucky, und verwaltet ein Vermögen von über 3,5 Mrd. USD. MiddleGround Capital

tätigt Kontrollinvestitionen in mittelständische B2B-Unternehmen in den

Bereichen Industrie und Spezialhandel. MiddleGround Capital arbeitet eng mit

seinen Portfoliounternehmen und den Managementteams zusammen, um durch einen

praxisorientierten operativen Ansatz den Unternehmenswert zu steigern und

langfristige Wachstumsstrategien zu unterstützen. Weitere Informationen finden

Sie unter: https://middleground.com/.

Über PRIMEPULSE SE

PRIMEPULSE ist die Investmentgesellschaft der Gründer des im TecDAX notierten

IT-Dienstleisters CANCOM und investiert schwerpunktmäßig in wachstumsorientierte

IT- und Technologieunternehmen in der DACH-Region. Diese profitieren von der

langjährigen Erfahrung vom PRIMEPULSE im IT-Umfeld und einem tiefen Verständnis

für Geschäftsmodelle und Märkte, welches aktiv zur strategischen

Weiterentwicklung der Portfoliounternehmen eingebracht wird.

Medienkontakte von MiddleGround Capital:

Doug Allen/Maya Hanowitz

Dukas Linden Public Relations

MiddleGround@dlpr.com (mailto:MiddleGround@dlpr.com)

+1 (646) 722-6530

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung ist weder direkt noch ein indirekt ein Angebot zum Kauf

oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von

STEMMER in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Hongkong,

Japan, Neuseeland, Russland, Singapur oder Südafrika oder in anderen

Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot gemäß den Gesetzen und Vorschriften

dieser Jurisdiktion nach geltendem Recht verboten wäre.

Das Übernahmeangebot selbst sowie seine Bedingungen und weitere das

Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage im

Detail dargelegt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gebilligt hat. Investoren und

Inhabern von Aktien der STEMMER wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage

sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden

Dokumente nach deren Veröffentlichung sorgfältig zu lesen, da sie wichtige

Informationen enthalten werden. Aktionäre, die nicht in Deutschland ansässig

sind und das Übernahmeangebot annehmen möchten, müssen sich über die

einschlägigen und anwendbaren Rechtsvorschriften informieren, einschließlich

darüber, ohne Beschränkung, ob behördliche Genehmigungen erforderlich sind, und

über mögliche steuerliche Konsequenzen. Das Übernahmeangebot erfolgt nicht,

weder direkt noch indirekt, und der Verkauf von Aktien durch oder für Aktionäre

wird nicht angenommen, in Jurisdiktionen, in denen die Unterbreitung des

Übernahmeangebots oder seine Annahme mit den Gesetzen dieser Jurisdiktionen

kollidieren würde.

Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots

geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.

Das Übernahmeangebot und die in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen

und Dokumente werden nicht von einer ?autorisierten Person" im Sinne von

Abschnitt 21 des britischen Finanzdienstleistungs- und Marktgesetzes von 2000

(Financial Services and Markets Act 2000, "FSMA") abgegeben und wurden auch

nicht von einer solchen Person genehmigt. Dementsprechend werden die in der

Angebotsunterlage enthaltenen Informationen und Dokumente nicht an die

Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und dürfen auch nicht an diese

weitergegeben werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmeregelung vor. Die

Übermittlung der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen und

Dokumente ist von der Beschränkung der Finanzwerbung gemäß Abschnitt 21 des FSMA

ausgenommen, da es sich um eine Mitteilung durch oder im Namen einer

juristischen Person handelt, die sich auf eine Transaktion zum Erwerb der

unmittelbaren Kontrolle über die Geschäfte einer juristischen Person oder zum

Erwerb von 50 % oder mehr der stimmberechtigten Anteile an einer juristischen

Person im Sinne von Artikel 62 der FSMA (Financial Promotion) Order 2005

bezieht.

Das hier beschriebene Übernahmeangebot erfolgt auf der Grundlage der in Artikel

36 Absatz 1(b) des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (Swiss Financial

Services Act, "FinSA") festgelegten Ausnahmen von der Pflicht zur

Veröffentlichung eines Prospekts in der Schweiz. Keine der in der

Angebotsunterlage enthaltenen Informationen oder sonstige Informationen, die

sich auf das Angebot beziehen, stellen einen Prospekt gemäß dem FinSA dar. Weder

wurden noch werden solche Unterlagen oder Informationen bei einer Schweizer

Aufsichtsbehörde eingereicht oder von dieser genehmigt.

°

AXC0131 2024-07-22/13:05

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.