Außergerichtliche Einigung nur durch Gespräch möglich/Ursache liegt im Verordnungstext der Regierung

Wien (OTS) - Seit letzter Woche - nach Bekanntgabe, dass die Familie Querfeld mit einer Räumungsklage konfrontiert ist - kommen immer mehr Unternehmen mit ähnlichen Problemen an die Öffentlichkeit. Die Gesetzeslage (ABGB, § 1104 und § 1105) ist eindeutig. Das Covid-19 Gesetz hingegen bietet keine Lösung für „arbeitendes Kapital“ und somit für Vermieter.

Strittiger Punkt ist der Fixkostenzuschuss. Wofür dieser zu verwenden und nicht zu verwenden ist im Covid-19 Gesetz klar definiert, bis hin zum Auftrag an die Unternehmer, ihre Fixkosten auf ein Minimum zu senken. Siehe Anlage Anhang BGBl. II - Ausgegeben am 25. Mai 2020, Richtlinie Fixkostenzuschuss) räziser Zeitraum der Auseinandersetzungen von Mieter und Vermieter sind die ersten sechs Monate der Pandemie (16. März – 15. September 2020), vor Inkrafttreten, dass der Fixkostenzuschuss in Relation zum Umsatzverlust ausbezahlt wird.

Anhand zweier Beispielen (siehe Anlage) wird klar, wieso sich Mieter, und somit auch die Familie Querfeld, an die gültige Gesetzeslage des Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB, § 1104 und § 1105, siehe Anlage) halten müssen. Die Berechnungen wurden nicht auf Basis der Umsatzrückgänge gemacht, sondern auf Basis der Einschränkungen durch Öffnungszeiten und Abstandsregeln der Regierung. Was sich aus der Berechnung klar ergibt ist, dass es bei der Miete in den Lockdown-Monaten um ca. 20-25% Reduktion geht und um 12% Reduktion während der eingeschränkten Öffnungszeiten.

Mit den Vermietern der Familie Querfeld, welche die gesamte Miete seit 16. März 2020 in Rechnung stellen, kann und wird dies am besten in Gesprächen zu lösen sein. Wenn es zu einer Einigung mit den Vermietern kommt oder das Gericht der Familie Querfeld Recht gibt, wird der erhaltene Fixkostenzuschuss der fraglichen Monate selbstverständlich wieder an den Staat zurückerstattet.

Berndt Querfeld: „Bedauerlicherweise gibt es aufgrund der fehlenden Bereitschaft der Vermieter zu einer gemeinsamen Lösungssuche derzeit keine Alternative zu einer gerichtlichen Klärung. Der bis dato erhaltene Fixkostenzuschuss liegt auf einem Treuhandkonto und bereit. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich die Summe Finanzminister Gernot Blümel wieder rücküberweisen könnte.“

Mediator Peter Adler: „Würde man mit den Vermietern ein gutes Gespräch finden und gemeinsam an die Bundesregierung herantreten, hätten alle am meisten davon. Konkrete Vorgaben und Formulierungen im Covid-Gesetz würden die Sachlage erheblich verbessern.“