Die grüne Taxonomie der Europäischen Union wird europaweit definieren, welche wirtschaftlichen Aktivitäten sich nachhaltig nennen und damit in einem als nachhaltig beworbenen Finanzprodukt stecken dürfen. Das hilft Anlegern, nachhaltige Anlageentscheidungen zu treffen.

Das Thema Nachhaltigkeit ist in aller Munde und zieht sich durch alle Bereiche. Auch den Finanzsektor lässt das nicht unberührt. Die Zahlen sprechen dafür: 2018 wurden rund 219,1 Milliarden Euro in nachhaltige Projekte investiert, und die Assets von Investmentfonds und Vermögensverwaltern legten bis Ende 2018 um mehr als 41 Milliarden Euro auf insgesamt 133,5 Milliarden Euro zu. Tendenz: massiv steigend.

Diese Entwicklung wird auch politisch maßgeblich gesteuert. Im Zuge des Pariser Nachhaltigkeitsabkommen und dem Ziel, bis 2050 CO2-Neutralität herzustellen, ist eine Initiative für Nachhaltigkeit in der Europäischen Union geschaffen worden. Diese will unter anderem so viel privates Kapital wie möglich in nachhaltige Investments führen. Der Hintergrund: Es sind laut der EU-Kommission bis zu 270 Milliarden Euro jährlich an Investitionen notwendig, um diese nachhaltigen Ziele zu erreichen.

In dem Zuge hat die Europäische Union eine Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten vorgelegt. Die grüne Taxonomie wird europaweit definieren, welche wirtschaftlichen Aktivitäten sich nachhaltig nennen und damit in einem als nachhaltig beworbenen Finanzprodukt stecken dürfen: Ziel ist es, Investoren einen Kriterienkatalog an die Hand zu geben, der ihnen hilft, nachhaltige Investments zu identifizieren und ein einheitliches Klassifikationssystem zu schaffen, welche Wirtschaftstätigkeiten wirklich als „nachhaltig“ angesehen werden können. „Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt die wichtigste und dringlichste Maßnahme dieses Aktionsplans“, heißt es dazu bei der Europäischen Union.

Die Klassifizierung soll prinzipiell für alle Finanzprodukte gelten, und Anbieter müssen einen Hinweis geben, wenn sie die Klassifizierung nicht anbieten.

Dieser Vorgang ist ein wesentlicher Schritt hin zu einem nachhaltigen Finanzmarkt, in dem das Risiko des Greenwashing, als des Vorgaukelns von Nachhaltigkeit, weitgehend ausgeschlossen wird. Vermögensverwalter und deren Kunden erhalten nun deutliche Hinweise darauf, ob und wie nachhaltig Finanzprodukte ausgestaltet sind und können Prüfungen und Entscheidungen im Investmentprozess dahingehend abstimmen. Auch die Entscheidung, wie sich mit nicht-nachhaltigen Produkten und Anlagen in Zukunft umgehen wollen, fällt dadurch erheblich leichter.

Problematisch ist aber weiterhin, dass es noch keine klare Definition der ESG-Kriterien („Environment“, „Social“, „Governance“) für die Kapitalanlage gibt. Zwar werden vielfach die Inhalte der einzelnen Säulen beispielhaft vorgestellt – etwa effizienter Umgang mit Energie und Rohstoffen, Einhaltung zentraler Arbeitsrechte und transparente Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung –, aber die Branche ist noch weit von einem einheitlichen Verständnis entfernt. Dabei besteht also Nachholbedarf.

Aber die EU-Regelungen kommen zur richtigen Zeit. Privatanleger interessieren sich mehr und mehr für nachhaltige Investments. Und wer sich nicht nachhaltig engagieren möchte, muss es nicht tun. Er darf weiterhin in herkömmliche Werte investiert werden. Daher ist die Taxonomie auch keine „Zwangsbeglückung“, wie sie sonst durchaus bei politischen Entscheidungsprozessen, und dabei insbesondere mit Bezug zur Finanzindustrie, gar nicht so selten vorkommt.

Weiter indes müssen die Vorschriften auch nicht gehen. Die Regelungen sind ausreichend, um nachhaltige Investments zu forcieren und die Weiterentwicklung zu begleiten. Die Anleger können jetzt entscheiden, was sie tun wollen und erhalten dafür die notwendigen Informationen.

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