WKÖ-Generalsekretär Kopf: Sind zuversichtlich, gute Lösung für Umsetzung der verpflichtenden 2-Faktor-Authentifzierung zu erreichen

Wien (OTS) - Im Zahlungsverkehr kommen bei Online-Zahlungen neue, strengere Regeln auf Wirtschaft und Kunden zu, damit die Sicherheit des Zahlungsverkehrs erhöht wird. Hintergrund ist die Zahlungsdiensterichtlinie, die missbräuchliche Verwendung von Zahlungsmitteln verhindern will, und eine EU-Verordnung mit detaillierten Regelungen. Künftig wird die so genannte 2-Faktor-Authentifzierung verpflichtend, das heißt, dass sich der Kunde zumindest über 2 Faktoren (also etwa Chip in der Karte oder Passwort plus TAN) identifizieren muss.

Betroffen sind Zahlungen über das Internet, aber auch etwa elektronische Kartenzahlungen an einer Kassa.

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf erläutert: „Damit diese Umstellung für die betroffenen Betriebe, aber auch für deren Kundinnen und Kunden möglichst reibungslos verläuft, setzen wir uns aktiv dafür ein, dass das geplante Inkrafttreten der EU-Verordnung per 14. September 2019 verschoben wird, sodass ausreichend Zeit für die technischen Umstellungen ist. Wir begrüßen daher, dass die Europäische Bankenaufsichtsbehörde bereits grundsätzlich die Möglichkeit eines Aufschubes geschaffen hat. Dazu steht die WKÖ bereits mit der FMA in konstruktiven Gesprächen.“

Außerdem hat die Wirtschaftskammer über ihre Sparten und Fachorganisationen bereits individuelle Mitgliederinformationen gestartet.

Kopf: „Wir sind zuversichtlich, dass wir für unsere Mitgliedsbetriebe im Einvernehmen mit der Finanzmarktaufsicht eine gute Lösung für die Umsetzung der verpflichtenden 2-Faktor-Authentifzierung erreichen“. (PWK390/PM)