Ansage der Klimaschutzministerin schafft Klarheit für die historische Chance für den Naturschutz. Der rechtliche Rahmen wird dabei jedenfalls eingehalten.

ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung begrüßt die Entscheidung der Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, dem EU-Renaturierungsgesetz zuzustimmen. Das EU-Renaturierungsgesetz erhält damit in der kritischen Phase vor einer möglichen Abstimmung neuen Rückenwind. Die Zustimmung ist rechtlich möglich, da keine einheitliche Stellungnahme der Länder mehr vorliegt, die die Ministerin gebunden hätte. Auch die Zuständigkeit der Ministerin ist rechtlich einwandfrei gegeben. Gregor Schamschula, Umweltjurist bei ÖKOBÜRO: "Kern des rechtlichen Problems war die einheitliche Stellungnahme der Bundesländer, die nun nicht mehr vorliegt. Ohne eine solche ist die Ministerin in ihrer Zustimmung im Rat der EU frei."

Das EU-Renaturierungsgesetz ist ein entscheidender Schritt zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs). Angesichts der alarmierenden Tatsache, dass über 80 Prozent europarechtlich geschützter Arten und Lebensräume in keinem günstigen Erhaltungszustand sind, ist die Wiederherstellung der Natur dringender denn je. Bis 2030 sollen auf mindestens 20 Prozent der EU Land- und Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen auf den Weg gebracht sein, die bis 2050 auf alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme der EU ausgeweitet werden.

Renaturierungsmaßnahmen sind dabei nicht nur essentiell für die Artenvielfalt und den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, sondern sie bieten auch vielfältige Vorteile für die Gesellschaft und Wirtschaft. Diese Maßnahmen:

  1. Fördern die Artenvielfalt und schaffen Lebensräume für Flora und Fauna.
  2. Tragen zu sicheren Ernten und zur Ernährungssicherheit bei.
  3. Schützen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen durch sauberere Luft und Wasser sowie durch die Erholungsfunktion natürlicher Räume.
  4. Erhöhen die Qualität der Böden und damit auch der Lebensmittelproduktion.
  5. Mindern Hochwasserrisiken und das Schadenspotenzial für Extremwetterereignisse.

Laut Berechnungen der EU-Kommission werden sich die Renaturierungsbemühungen auch volkswirtschaftlich positiv auswirken. Das betrifft zum Beispiel landwirtschaftliche Erträge, da sich Bestäuberleistungen, Boden- und Gewässerqualität verbessern, aber auch den  Tourismus, der auf die Schönheit von Natur und Landschaft setzt. 

"Renaturierung ist nicht nur eine Notwendigkeit, sondern eine Chance, die weit über den Naturschutz hinausgeht", so Schamschula. "Sie bringt Menschen und Natur mehr gesunden, lebenswerten und zukunftsfähigen Lebensraum zurück. Die Zustimmung Österreichs zum EU-Renaturierungsgesetz ist ein klares Signal, dass wir bereit sind, unsere Verantwortung für die Natur und zukünftige Generationen ernst zu nehmen."