OLG: Einzelner Bürger darf Autoherstellern Bauweise nicht aufzwingen
15.07.2020 | 12:43
Ein einzelner Bürger darf Autoherstellern
nicht vorschreiben, wie sie ihre Elektroautos zu bauen haben. Das
Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) bestätigte nach einer
Mitteilung vom Mittwoch damit eine Entscheidung des Landgerichts
Braunschweig, das den Antrag des Mannes zuvor zurückgewiesen hatte.
Dieser wollte Volkswagen
Das sah das OLG anders: Zivilrechtlich dürfe der Kläger nicht bestimmen, ob batteriebetriebene Elektrofahrzeuge gebaut und verkauft werden dürften oder nicht. Da diese Entscheidung alle Autohersteller betreffe, falle die Entscheidung in den Zuständigkeitsbereich des Gesetz- und Verordnungsgebers. Zudem sei die Beschwerde des Antragstellers unzulässig, weil er sie ohne Rechtsanwalt eingelegt habe.
Prozesskostenhilfe stehe dem Antragsteller ebenfalls nicht zu. Der Kläger wollte sich das nicht gefallen lassen und wandte sich mit einem weiteren Prozesskostenhilfeantrag an den Bundesgerichtshof, der den Antrag inzwischen zurückgewiesen hat. (Az.: I ZA 5/20)/ngu/DP/eas
ISIN DE0005190003 DE0007100000 DE0007664039
AXC0156 2020-07-15/12:43
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