Pensionsrückstellungen – welche Vorteile sind damit verbunden?
18.05.2023 | 12:31
In Deutschland besteht die Altersvorsorge aus drei Schichten. Neben der gesetzlichen und privaten Vorsorge gewinnt aufgrund der demografischen Entwicklung mehr und mehr die betriebliche Altersvorsorge an Bedeutung.
In der Regel geben Unternehmen Pensionszusagen an ihre Mitarbeiter, wenn eine Gehaltserhöhung ansteht oder verdiente Mitarbeiter für ihren Einsatz in der Firma belohnt werden sollen. Da diese Zusagen rechtlich bindend sind, profitieren die Mitarbeiter:innen in jedem Fall von diesem geldwerten Vorteil. Die damit verbundenen Pensionsrückstellungen dagegen sind für die Unternehmen mit diversen Steuervorteilen verbunden.
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Verschiedene Modelle der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland
Die Zusatzleistungen für Arbeitnehmer:innen können auf verschiedene Art und Weise erfolgen.
Pensionskasse
Pensionskassen fungieren als staatlich konzessionierte Vermögensgesellschaften, die privatwirtschaftlich organisiert sind. Das Ziel der Pensionskassen ist es, die Altersversorgung der arbeitenden Bevölkerung auf betrieblicher Ebene zu sichern. Sie verwalten die Einzahlungen und geben sie den Arbeitnehmer:innen weiter, sobald sie die Bedingungen zur Auszahlung erfüllen.
Zusatzrente über eine Versicherung
Manche Unternehmen schließen für verdiente Mitarbeiter eine Lebensversicherung ab und übernehmen die Kosten der Prämien. Diese Versicherung wird zum Zeitpunkt des Renteneintritts ausgezahlt.
Pensionszusage
Das geläufigste Modell der betrieblichen Altersvorsorge sind sogenannte Pensionszusagen, die die Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigten geben. Dafür müssen jährlich Pensionsrückstellungen gebildet werden. Dieses Verfahren ist eng mit dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens verknüpft, sodass die Pensionszahlungen im Konkursfall gefährdet sein können.
Was wird unter einer Pensionsrückstellung verstanden?
Im Rechnungswesen werden Pensionsrückstellungen als Rücklagen bezeichnet, die Mitarbeiter:innen üblicherweise nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form einer Rente ausgezahlt werden.
Welche Leistungen Pensionszusagen beinhalten, unterliegt der individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer:in und der Unternehmensleitung. So können neben dem eigentlichen Altersruhegeld Auszahlungen im Invaliditätsfall oder gegebenenfalls Überweisungen an die Hinterbliebenen der Mitarbeiter:innen vereinbart werden. Die Übereinkunft richtet sich in der Regel nach dem geltenden Tarifvertrag beziehungsweise nach der Betriebsvereinbarung oder der Besoldungsordnung.
Pensionsrückstellungen sind gebildet für Ausgaben, die erst in der Zukunft anfallen. Dieser Umstand bringt es mit sich, dass die genauen Beträge in der Gegenwart nicht exakt ermittelt werden können. Daher werden versicherungsmathematische Berechnungsmodelle, wie sie von Dienstleistern aus der Versicherungsbranche wie Mensch & Kuhnert GmbH in Form von Gutachten erstellt werden, herangezogen. Dann lassen sich Pensionsrückstellungen bilanzieren und steuerlich geltend machen.
Vor- und Nachteile einer Pensionszusage für Unternehmen
Eine Pensionszusage ist für Arbeitgeber:innen und Unternehmen mit verschiedenen Vorzügen und Nachteilen verbunden.
Vorteile für die Unternehmen
- Stärkung der Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation
- Transparenz bei der Finanzierung
- Leistungshöhe beliebig gestaltbar
- Günstige Finanzierung, da die Finanzmittel angelegt werden können
- Einschränkung des Versorgungsrisikos durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung
- Erzielung eines Steuervorteils
Nachteile für Unternehmen
- Verwaltungsaufwand
- Bilanzpflicht
- Entgeltumwandlung nur bedingt machbar
Bilanzierung sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz
Hat ein Unternehmen Pensionszusagen erteilt, müssen diese erfüllt werden, auch wenn der Tag der Auszahlung noch in ferner Zukunft liegt. Die dafür notwendigen Pensionsrückstellungen müssen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Die Höhe dieser Beträge wird durch versicherungsmathematische Berechnungen ermittelt.
Unterschieden wird dabei zwischen unmittelbaren Direktzusagen und mittelbaren Beträgen. Während erstere direkt vom Unternehmen verwaltet und ausgezahlt werden, sind bei letzteren externe Träger von Modellen zur Altersversorgung zwischengeschaltet. Pensionsrückstellungen müssen in der Regel in zwei Bilanzen berücksichtigt werden: der Handels- und der Steuerbilanz.
Bilanzierung in der Handelsbilanz
Im Handelsrecht werden Pensionsrückstellungen als ungewisse Verbindlichkeiten geführt. Es besteht generell die Passivierungspflicht.
Die Art der Vereinbarung ist handelsrechtlich nicht relevant, zudem gelten auch mündliche Vereinbarungen. Eine schriftliche Abmachung ist jedoch zu empfehlen, weil ein solches Schriftstück bei der Steuerbilanz benötigt wird. Abzuzinsen sind die Beträge für Pensionsrückstellungen nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre
Bilanzierung in der Steuerbilanz
Auch bei der Steuerbilanz sind Pensionsrückstellungen auf der Passivseite anzuführen. Dabei ergeben sich steuerliche Konsequenzen, die sich auf die Ertragssteuer und die Eigenkapitalquote auswirken. Mit der Rückstellung geht eine Minderung des Unternehmensgewinns einher. Dadurch sinkt die abzuführende Ertragssteuer.
Obendrein verändern Pensionsrückstellungen das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital. Als Folge davon macht sich ein Absinken der Eigenkapitalquote bemerkbar. Dieser Vorgang ist insofern relevant, da Ratingagenturen die Eigenkapitalquote als positiven Indikator bei der Unternehmensbewertung anführen. So kann sich eine mögliche Herabstufung des Unternehmens aufgrund hoher Pensionsrückstellungen negativ auf die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens auswirken.
In der Steuerbilanz gelten bei der Berechnung des Teilwerts einer Pensionsverpflichtung ein Rechnungszinsfuß von 6 Prozent sowie die anerkannten Vorgaben der Versicherungsmathematik.
Bewertung von Pensionsrückstellungen
Um Pensionsrückstellungen in der Bilanz zu bewerten, existieren nur sehr wenige brauchbare Vorgaben, die praktisch umgesetzt werden können. Es wird empfohlen, die Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags “nach geltender kaufmännischer Vernunft” anzusetzen. Dabei kann für ausgeschiedene Mitarbeiter:innen der Barwert herangezogen werden.
Aufgrund dieser Ungewissheiten wird es notwendig, die Höhe und den Zeitpunkt der Verbindlichkeiten über versicherungsmathematische Berechnungsverfahren zu ermitteln. Bei diesen Modellen lassen sich sowohl Wahrscheinlichkeiten als auch statistische Größen integrieren. Damit lässt sich der Barwert der Pensionsrückstellungen erheben, wobei sich methodisch der Diskontierung bedient wird. In der Regel werden dafür die sogenannten Heubeck-Richttafeln verwendet, die vom gleichnamigen Kölner Versicherungsmathematiker entwickelt wurden und von den Finanzbehörden anerkannt sind.
Latente Steuern
Die Ergebnisse der Handelsbilanz und der Steuerbilanz unterscheiden sich in der Regel. Diese Differenzen ergeben sich aus den unterschiedlichen Berechnungsmethoden. Dabei wird der Steueraufwand, der sich aus der Handelsbilanz ergibt, als fiktiver Steueraufwand bezeichnet. Unter dem effektiven Steueraufwand wird der Steueranteil verstanden, der sich aus der Steuerbilanz ergibt und real abgeführt werden muss.
Es entstehen also Unterschiede zwischen den steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Verlusten und Gewinnen eines Unternehmens. Um diese Differenzen auszugleichen, wird auf das Konzept der sogenannten latenten Steuern zurückgegriffen. Im Detail bedeutet das:
- Bei einem negativen Differenzbetrag liegt der Gewinn in der Handelsbilanz unter dem der Steuerbilanz. In diesem Fall ergibt sich für das Unternehmen ein Steuervorteil.
- Liegt der Gewinn in der Handelsbilanz vor Steuern über dem Gewinn der Steuerbilanz, müssen passive latente Steuern abgeführt werden, wodurch ein Steuernachteil entsteht.
Wie wird eine Pensionsrückstellung aufgelöst?
Sowohl aus steuerrechtlicher als auch aus handelsrechtlicher Sicht bedarf es für die Auflösung von Pensionsrückstellungen einen bestimmten Grund. In der Regel wird eine Pensionsrückstellung partiell aufgelöst, wenn der betreffende Mitarbeiter oder die betreffende Mitarbeiterin das Rentenalter erreicht hat. Dann erfolgt im Zuge einer Teilauflösung eine erste Auszahlung zur Altersversorgung.
Komplett aufgelöst werden kann eine Pensionsrückstellung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne aufrechtzuerhaltender Anwartschaft und im Todesfall der oder des Angestellten, wodurch der Grund für die Rückstellungsbildung entfällt. Aufgrund der zahlreichen Unwägbarkeiten, die mit einer Pensionsrückstellung in Verbindung stehen, empfiehlt sich für Unternehmen der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung.