ROUNDUP: Anklage will zwölf Jahre nach Säureattacke auf Energiemanager
18.08.2022 | 13:00
WUPPERTAL (dpa-AFX) - Nach der Säureattacke auf den Energiemanager Bernhard Günther vor vier Jahren hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten zwölf Jahre Haft beantragt. Angesichts der Indizien und vor allem der DNA-Spuren könne es "keinen vernünftigen Zweifel" an der Mittäterschaft des 42-jährigen Belgiers geben, erklärte die Staatsanwältin Dorothea Tumeltshammer am Donnerstag. Günther sei dauerhaft entstellt, er leide an starken Schmerzen, seine Familie sei mitbetroffen. "Sein früheres Leben bekommt der Geschädigte nicht mehr zurück", sagte die Anklage-Vertreterin.
Der Belgier beteuerte in dem Prozess am Landgericht Wuppertal erneut seine Unschuld: "Ich bin nie in seiner Nähe gewesen, ich habe ihn nie gesehen", sagte er. Er habe mit der Tat nichts zu tun. Sein Verteidiger forderte den Freispruch seines Mandanten und die Entlassung aus der Untersuchungshaft.
Der 55 Jahre alte Spitzenmanager Günther wurde am 4. März 2018 in
der Nähe seines Hauses in Haan bei Wuppertal von zwei Männern
angegriffen, mit hochkonzentrierter Schwefelsäure überschüttet und
schwer verätzt. Aus Sicht seines Anwaltes Martin Meinberg ging es
dabei darum, ihn als beruflichen Konkurrenten aus dem Weg zu
schaffen. Günther war damals Finanzchef des Energiekonzerns Innogy,
der wenige Tage später vom Eon
Günther musste mehrfach operiert werden. Augenlider und Teile seiner Gesichtshaut mussten transplantiert werden. Zahlreiche weitere Operationen stünden ihm noch bevor, sagte Günther aus. Er könne ein Auge nicht mehr richtig schließen, sagte die Staatsanwältin. "Der Geschädigte spürt die Folgen der Tat bei jedem Wimpernschlag", sagte sie.
Die Anklage stützt sich vor allem auf einen schwarzen Einweg-Handschuh mit DNA-Spuren des Angeklagten, der bei einem Glas mit Schwefelsäureresten am Tatort gefunden wurde. Außerdem hatte der Angeklagte wenige Tage nach der Tat eine Verletzung am linken Fuß behandeln lassen, die laut Gutachten von einer Säureverätzung stammen konnte.
Der Hinweis auf ihn und einen weiteren Verdächtigen kam von einem unbekannten Hinweisgeber, der gegen erhebliche Geldzahlungen von mehr als 150 000 Euro die Namen genannt hatte. Aussagen hatte der Hinweisgeber unter Hinweis auf akute Lebensgefahr aber nur über einen Rechtsanwalt gemacht. Trotzdem seien die Angaben widerspruchsfrei und in Details auch nachprüfbar korrekt gewesen, sagte die Staatsanwältin.
Der Angeklagte, der unter anderem als Automechaniker arbeitete, behauptet, dass ihm der Handschuh mit den DNA-Spuren möglicherweise aus dem Auto gestohlen und am Tatort platziert worden sei. Die Verletzung am Fuß stamme möglicherweise von einem Unfall in der Werkstatt. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete das als Schutzbehauptungen. Der Angeklagte habe die Chance vertan, in seinem letzten Wort zu gestehen und den Mittäter zu nennen und so einen erheblichen Strafnachlass zu erreichen.
Die Ermittlungen gegen den anderen Verdächtigen hatten keinen hinreichenden Verdacht ergeben und waren eingestellt worden. Günther sagte, er hoffe, dass mit der Entscheidung die Ermittlungen nicht beendet seien. Es müssten auch die Mittelsmänner und Auftraggeber gefunden werden. Ein Urteil wurde am Nachmittag erwartet./rs/mhe/DP/nas
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AXC0151 2022-08-18/13:00
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