ROUNDUP: Tesla darf für Werk weiter roden - Gericht lehnt Eilanträge ab
14.02.2020 | 19:58
Der US-Elektroautobauer Tesla
Das Verwaltungsgericht teilte zur Begründung mit, die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange durch das Landesumweltamt sei nicht zu beanstanden. Die Baumfällarbeiten können demnach fortgeführt werden.
Tesla hatte mit der Abholzung begonnen, nachdem das Landesamt für Umwelt am Donnerstag den vorzeitigen Beginn während des noch laufenden Genehmigungsverfahrens erlaubt hatte. In einem ersten Anlauf sollen bis Ende Februar knapp 92 Hektar des insgesamt rund 155 Hektar großen Waldgrundstücks in Grünheide (Oder-Spree) gerodet werden. Der Rest soll erst abgeholzt werden, wenn die Brutsaison im Herbst vorüber ist. Tesla will in Grünheide im kommenden Jahr mit der Produktion beginnen.
Der VLAB sprach in einer Mitteilung von einer "überfallartig begonnenen Rodung eines für den Klima- und Artenschutz wichtigen Waldgebiets". Der Verein kritisierte vor allem den hohen Wasserverbrauch der künftigen Fabrik in einem sowieso schon trockenen Gebiet.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Brandenburg hingegen will gegen die vorzeitigen Rodungen zunächst nicht vorgehen. Dafür sehe man derzeit weder die Möglichkeit noch die Notwendigkeit, sagte Landesgeschäftsführer Axel Kruschat der Deutschen Presse-Agentur. Der BUND prüft nach eigenen Angaben die Unterlagen zur vorzeitigen Zulassung für die Rodung noch.
Tesla erhielt auch die Erlaubnis für bauvorbereitende Maßnahmen wie das Anlegen von Baustraßen. Das Umweltamt machte zugleich deutlich, dass Tesla "auf eigenes Risiko" mit den Arbeiten beginnen dürfe. Sollte die Genehmigung für das Vorhaben doch nicht erteilt werden können, müsse die Fima Wald angemessen aufforsten.
Der Kaufvertrag für das Grundstück war Mitte Januar unterzeichnet worden. Ein zweites unabhängiges Gutachten zum Grundstückswert steht noch aus. Der Besitz mit Eintragung in das Grundbuch geht erst auf Tesla über, wenn der Kaufpreis gezahlt ist./csp/DP/he
ISIN US88160R1014
AXC0299 2020-02-14/19:58
Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.