Ein erster Versuch, das Mietendeckel-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu stoppen, ist gescheitert. Das Gericht hat einen Eilantrag von Vermietern als unzulässig verworfen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei verfrüht, entschied die 3. Kammer des Ersten Senats in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (1BvQ 12/20).

Ein Eilantrag gegen ein Gesetz vor dessen Verkündung setze voraus, dass der Inhalt feststehe und die Verkündung unmittelbar bevorstehe. Das Verfassungsgericht hatte argumentiert, es sei nicht vorgetragen worden oder ersichtlich, dass Senat und Abgeordnetenhaus keine dritte Lesung verlangt hätten.

Eine dritte Lesung wird es jedoch nicht geben. Weder der Senat noch das Abgeordnetenhaus haben darauf bestanden. Der Präsident des Abgeordnetenhauses habe das Gesetz am 11. Februar ausgestellt, sagte dessen Sprecher Ansgar Hinz am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Laut der Verfassung muss es innerhalb von 14 Tagen, also bis spätestens zum 25. Februar, im "Gesetz- und Ordnungsblatt" veröffentlicht sein. Dann tritt es am Tag darauf in Kraft.

Der Senat habe ebenfalls nicht auf einer dritten Lesung bestanden, sagte Katrin Dietl, Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. "Wir gehen davon aus, dass es am 22. Februar veröffentlicht wird und am 23. in Kraft tritt."

Die Beschwerdeführer können den Antrag damit erneut stellen, nachdem inzwischen klar ist, dass es keine weitere Lesung des Gesetzes mehr gibt.

Berlin will als erstes Bundesland einen Mietendeckel einführen. Das Abgeordnetenhaus hatte das Gesetz Ende Januar mit rot-rot-grüner Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre nicht steigen dürfen./ah/DP/stw

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AXC0232 2020-02-14/15:58

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