Der Berliner Senat hat seinen Gesetzentwurf für einen bundesweit einmaligen Mietendeckel endgültig beschlossen - nun ist das Abgeordnetenhaus am Zug. Rot-Rot-Grün will die Mieten für 1,5 Millionen vor 2014 gebaute Wohnungen fünf Jahre auf dem Stand von Mitte 2019 einfrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festlegen. Wenn die Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten sind, soll auch die Senkung von Bestandsmieten möglich sein.

Hintergrund für das Aufsehen erregende Vorgehen sind die Wohnkosten in der Hauptstadt, die in den vergangenen Jahren stärker als anderswo in Deutschland gestiegen sind. Wirtschaft und Opposition machen seit Monaten Front gegen den Mietendeckel und gehen davon aus, dass er dringend nötige Investitionen in Wohnungsneubau und Modernisierungen abwürgt.

Die CDU versuchte das mit einem am Dienstag vorgelegten Gutachten zu untermauern. Zudem glauben Kritiker, dass das Vorhaben verfassungswidrig ist, Klagen auf Bundes- und Landesebene sind bereits angekündigt. "Selbstverständlich betreten wir juristisches Neuland", sagte Wohnsenatorin Katrin Lompscher (Linke) dazu. "Dass eine gerichtliche Überprüfung folgen wird, davon gehe ich aus." Aber die Alternative könne nicht sein, nichts zu tun.

Die Angebotsmieten in Berlin hätten sich innerhalb von zehn Jahren verdoppelt. Immer mehr Berliner müssten einen immer größeren Teil ihres Einkommens für Wohnkosten aufwenden. "Das ist ein Handlungsauftrag für die Politik", sagte sie. Da der Bund hier zu wenig tue, müsse das Land "einen unwegsamen neuen Weg" gehen.

Nach Darstellung des Senats werden die Berliner mit dem Gesamtpaket um geschätzt 2,5 Milliarden Euro in fünf Jahren entlastet. Lompscher geht davon aus, dass nach Inkrafttreten Zehntausende Einwohner Anträge auf Mietsenkung stellen. Sie empfahl Berlinern, die Mietsenkungen durchgesetzt haben, das eingesparte Geld zunächst zur Seite zu legen, statt es für andere Dinge auszugeben. Denn sollte etwa das Bundesverfassungsgericht den Deckel kassieren, könnten Mietnachzahlungen fällig werden.

Je nachdem, wie lange die Beratungen im Abgeordnetenhaus dauern, soll der Mietendeckel im Januar oder Februar 2020 endgültig beschlossen werden und spätestens im März in Kraft treten. Gelten soll der Deckel dann rückwirkend zum 18. Juni 2019 - an dem Tag hatte sich der Senat auf erste Eckpunkte verständigt./kr/maa/DP/jha

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AXC0226 2019-11-26/15:54

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