Die bisher angegebenen möglichen Einsparungsziele sind nicht nachvollziehbar, die Kosten werden unterschätzt

Wien (OTS) - „Methodische und inhaltliche Schwächen“ attestiert ein von der AK beauftragtes Gutachten den Berechnungen, die im Auftrag des Sozialministeriums angestellt wurden, um zu zeigen, welche Einsparungen die Fusion zur Österreichischen Gebietskrankenkasse bringen könnte. Das neue Gutachten wurde von Otto Krickl vom Institut für Organisation und Institutionenökonomik der Uni Graz erstellt.Anlass für die Beauftragung durch die AK waren Berechnungen im Auftrag der ehemali-gen Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ). „Im Gutachten von Hoffmann/Knoll zeigt sich eine Unausgewogenheit in der Argumentation, indem Potenziale weitgehend überbewertet, mögliche Zusatzkosten bzw. negative Effekte hingegen kleingeredet werden“, lautet das vernichtende Ergebnis von Universitätsprofessor Krickl.
Statt der im Ministeriumsgutachten behaupteten Verwaltungsersparnis von rund 100 Millionen Euro im Jahr ist laut Professor Krickl etwa nur mit rund einem Drittel zu rechnen. Die Einsparungen durch die Zentralisierung sind überhaupt vernachlässigbar. Gleichzeitig sind die angegebenen Fusionskosten völlig realitätsfern, die wirklichen Kosten werden viel höher liegen. Zudem wird das Risiko des Scheiterns der Fusion als sehr hoch bewertet.
Dazu kommt, dass die geplante Fusion zu einer Verschärfung von Leistungsunterschieden zwischen Selbständigen, Beamten und ArbeitnehmerInnen führen wird.
„Die vielen Fehler, die unser Gutachten aufdeckt, zeigen, wie überhastet und unvorbereitet die Fusion der Krankenkassen durchgeführt wurde“, sagt Wolfgang Panhölzl, Leiter der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien. „Außerdem zeigt es: Das Gutachten des Sozialministeriums hat die Kosten der Fusion kleingeredet.“
„Die Sozialversicherungsreform hatte zwei Ziele: Die Verwaltungskosten zu senken und die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Beide Ziele werden nicht erreicht“, sagt Wolf-gang Panhölzl.

Die Studie findet sich unter: www.arbeiterkammer.at/svgutachten