Ärzte sollen die weit verbreitete Antibiotikagruppe der Fluorchinolone wegen schwerer Nebenwirkungen nur noch stark eingeschränkt verschreiben. Das teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am Montag mit. Die Medikamente sollen nach Möglichkeit nicht mehr bei "leichten und mittelschweren Infektionen" eingesetzt werden. Dabei geht es um die Wirkstoffe Ciprofloxacin, Levofloxacin, Moxifloxacin, Norfloxacin und Ofloxacin. Insgesamt sind Produkte von mehr als 30 Pharmaherstellern betroffen.

Die Zulassungsinhaber der Medikamente informieren nun Ärzte und andere Angehörige von Heilberufen mit einem sogenannten Rote-Hand-Brief. Zudem werden die Packungsbeilagen der Medikamente geändert. Die neuen Regeln sind das Ergebnis eines europäischen Risikobewertungsverfahrens.

"Bestimmte schwerwiegende Nebenwirkungen von Fluorchinolonen können lang anhalten, die Lebensqualität beeinträchtigen und sind möglicherweise irreversibel", schreibt das BfArM. Betroffen seien vor allem Sehnen, Muskeln, Gelenke und das Nervensystem. Beim ersten Anzeichen einer dieser schwerwiegenden Nebenwirkungen solle die Behandlung beendet werden. Sie treten den Angaben zufolge sehr selten auf. Besondere Vorsicht sei unter anderem bei älteren Menschen und bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion geboten, schreibt das BfArM.

Fluorchinolon-Antibiotika wurden in Deutschland bislang relativ häufig eingesetzt. Laut Wissenschaftlichem Institut der AOK wurden im Jahr 2017 rund fünf Millionen Packungen mit fluorchinolonhaltigen Antibiotika gesetzlich Versicherten von niedergelassenen Ärzten verordnet. Künftig sollen die Medikamente beispielsweise nicht mehr gegen akute Bronchitis, Mandelentzündung und zur Prävention von Reisedurchfall verwendet werden.

Das BfArM stellte aber auch klar: "Fluorchinolone sind eine wichtige Behandlungsoption gegen verschiedene Infektionserkrankungen, darunter einige lebensbedrohliche, bei denen andere Antibiotika nicht ausreichend wirksam sind." Die ärztliche Entscheidung, Fluorchinolone zu verschreiben, sollte nur nach einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Bewertung im Einzelfall getroffen werden./uho/DP/mis

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AXC0242 2019-04-08/17:42

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