Der Streit um ein mögliches Zuckerkartell geht weiter. Das Kartellobergericht (KOG) hat dem Rekurs der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gegen die Anwendung des Doppelstrafverbots stattgegeben. Mit Beschluss des KOG sei laut einer Aussendung der BWB nun festgestellt worden, dass die Zuckerhersteller Nordzucker AG und Südzucker AG eine kartellrechtswidrige Absprache getroffen hatten. Die Bemessung der Geldstrafe gegen Südzucker AG muss nun weiter behandelt werden.

Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beantragte beim Kartellgericht (KG) Geldstrafen gegen die deutsche Südzucker AG - Großaktionär der österreichischen Agrana - und die Feststellung der verbotenen Teilnahme an einem Kartell gegen die deutsche Nordzucker AG. Gegen Südzucker hatte aber schon das deutsche Bundeskartellamt eine Geldstrafe in dreistelliger Millionenhöhe verhängt. Das Kartellgericht wies den Antrag darum unter Verweis auf das Verbot der Doppelbestrafung ab, woraufhin die österreichische Behörde vor Gericht zog.

lek

 ISIN  DE0007297004
 WEB   http://www.bwb.gv.at
       http://www.suedzucker.de/de/Homepage/

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