Urteil: Apotheker darf Online-Plattform für Verkauf nutzen
18.01.2019 | 12:07
Eine Apotheke aus dem Harz darf weiter über
die Handelsplattform Amazon
Aus Sicht der zuständigen Handelskammer des Landgerichts spricht nichts gegen diesen Handelsweg. Sie bezog sich dem Sprecher zufolge auf eine Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012, wonach der Internetversandhandel mit rezeptfreien Medikamenten erlaubt ist. Der Beklagte betreibe eine Apotheke und besitze die behördliche Erlaubnis zum Versand von Medikamenten.
Auch Kundenbewertungen stellen aus Sicht der Handelskammer keinen Gesetzesverstoß dar. Jeder Nutzer der Seite könne sofort erkennen, dass es sich nicht um Werbung oder Bewertungen der Apotheke selbst handelt, sondern um Meinungen der Verbraucher. Gegen Vorschriften der Medikamentenwerbung werde somit auch nicht verstoßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg einlegen./dh/DP/fba
ISIN US0231351067 NL0012044747
AXC0137 2019-01-18/12:07
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