FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Folgen der Warnstreiks im Luftverkehr könnten Passagiere nach Einschätzung der Luftverkehrswirtschaft noch bei Reisen in den Osterurlaub zu spüren bekommen. "Die andauernde Kette sogenannter Warnstreiks an immer neuen Stellen unserer Flughäfen trifft den gesamten Flugbetrieb auch da, wo gar keine Tarifverhandlungen geführt werden", kritisierte Jost Lammers, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). "Damit werden die intensiven Vorbereitungen auf den bevorstehenden Osterreiseverkehr massiv erschwert."

Leidtragende seien die Reisenden, aber auch die Luftverkehrsunternehmen, die sich nach den Corona-Beschränkungen wieder für einen reibungslosen Flugbetrieb engagierten, so Lammers.

Die Osterfeiertage zählen zu den Zeiträumen mit einem besonders hohen Passagieraufkommen an den Flughäfen. Der größte deutsche Flughafen Frankfurt hat für die anstehende Feriensaison eine verringerte Kapazität bei den Flugbewegungen angekündigt. Im vergangenen Jahr hatte es in Frankfurt wie auch an vielen anderen deutschen Flughäfen erhebliche Abfertigungsprobleme gegeben, auch Personal fehlte. Tausende Koffer blieben liegen und mussten Passagieren nachgesendet werden.

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft sowie Verdi hatten am Donnerstag einen ganztägigen Großstreik für Montag angekündigt, der Fern-, Regional-, und S-Bahn-Verkehr sowie den Flugverkehr zugleich treffen soll. Damit wollen sie den Druck in laufenden Tarifrunden im öffentlichen Dienst und dem Eisenbahnsektor erhöhen. Verdi rief zu Warnstreiks an fast allen Verkehrsflughäfen außer Berlin auf. Der Flughafenverband ADV erwartet, dass rund 380 000 Passagiere davon betroffen sein werden. Schon in den vergangenen Wochen hatte Verdi mit Warnstreiks an Flughäfen immer wieder den Luftverkehr lahmgelegt./als/DP/zb

 ISIN  DE0008232125  DE0005773303

AXC0022 2023-03-24/06:09

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.