Die Vienna Insurance Group (VIG) wird die mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften in ihrer Bilanz künftig nach der Equity-Methode behandeln und die nicht den VIG-Eigentümern zurechenbaren Gewinnanteile dieser Gesellschaften nicht mehr im Finanzergebnis darstellen. Das teilte die VIG am Montag mit.

Die Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG-Novelle 2019, BGBl I 85/2019) habe zu sehr deutlichen Einschränkungen der Eigentümer- und Kontrollrechte geführt, heißt es in der Mitteilung. Daher habe der Vorstand heute, Montag, entschieden, dass nicht länger von einer Beherrschung der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften der VIG im Sinne von IFRS auszugehen sei.

Mit Stichtag 31.07.2019 werden die gemeinnützigen Gesellschaften der VIG endkonsolidiert, die nicht den VIG-Anteilseignern zurechenbaren Gewinnanteile werden mit Wirkung vom 1. August 2019 nicht mehr im Finanzergebnis und damit auch nicht im Ergebnis vor Steuern enthalten sein.

Das bedeutet, dass die Immobilien der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften (rund 3,8 Mrd. Euro), damit verbundene Finanzierungsverbindlichkeiten (rund 2,7 Mrd. Euro) sowie der im Eigenkapital angeführte Sonderposten "Nicht beherrschende Anteile aus Gemeinnützigen Gesellschaften" (rund 1,2 Mrd. Euro) in der Konzernbilanz nicht mehr ausgewiesen werden. Diese Änderungen werden bereits in der Ergebnisveröffentlichung zum 1.-3. Quartal 2019 am 27. November berücksichtigt.

Unverändert von der Umstellung der Konsolidierung bleiben das Konzernergebnis nach Steuern und nicht beherrschenden Anteilen sowie das Ergebnis je Aktie.

Die VIG erwartet für 2019 unverändert einen Gewinn vor Steuern (EGT) in der Bandbreite von 500 bis 520 Mio. Euro inklusive des Ergebnisbeitrags der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften - unter anderem die Sozialbau - bis zur Endkonsolidierung mit Wirkung 1. August 2019. Ein darüber hinausgehender, angepasster Ausblick werde auf Basis der positiven Konzernentwicklung erstellt, heißt es in der Mitteilung.

Die Dividendenpolitik der VIG werde sich weiterhin am Ergebnis nach Steuern und nicht beherrschenden Anteilen orientieren und sehe unverändert eine Ausschüttungsquote von 30 bis 50 Prozent vor.

ivn/sp

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