Wien (OTS/VKI) - Am Landesgericht Ried im Innkreis findet kommenden Montag die erste Verhandlung der beim dortigen Gericht anhängigen Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die VW AG statt. Auch hier wird das Augenmerk darauf liegen, ob das Gericht sich als zuständig betrachtet.

Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Wien in mehreren Fällen bestätigt, dass die österreichischen Gerichte für VW-Klagen zuständig sind. Das LG Leoben hatte überhaupt alle Einwände von VW verworfen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte hingegen ein Verfahren unterbrochen, um die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Zuständigkeit abzuwarten.

Nach Ansicht des VKI und nach der eindeutigen Rechtsprechung aller Oberlandesgerichte ist an einer Zuständigkeit der österreichischen Gerichte nicht zu zweifeln, weil alle Bezugspunkte rund um den relevanten Schadenseintritt nach Österreich führen. Es sollte im Interesse aller Beteiligten liegen, hier rasch zu einem Ergebnis zu kommen. Das Vorgehen von VW ist aber offensichtlich von Verzögerungstaktik geprägt.

Im bevorstehenden Verfahren beim Landesgericht Ried im Innkreis wird vom VKI für 180 Betroffene ein Schaden von rund 1 Million Euro geltend gemacht. Der Schaden liegt nach Ansicht des VKI in einer Wertminderung von 20 Prozent des Kaufpreises, zudem wird eine Haftung für Folgeschäden geltend gemacht.

Das Verfahren beim LG Ried im Innkreis ist eine von 16 Klagen, die bei den jeweiligen Landesgerichten Österreichs eingebracht wurden. Insgesamt beträgt der Streitwert dieser Sammelklagsaktion 60 Millionen Euro. Rund 10.000 Geschädigte werden dabei vom VKI bei Gericht vertreten. In Ried im Innkreis sind jene Fälle eingeklagt, bei denen die Übergabe des Fahrzeuges im Sprengel des Landesgerichts Ried im Innkreis erfolgte.

VW-Sammelklagsaktion: Verhandlung am LG Ried im Innkreis

Datum: 16.9.2019, 13:30 - 14:30 Uhr
Ort: Landesgericht Ried im Innkreis Saal 101/I. Stock
Bahnhofstraße 56, 4910 Ried im Innkreis