VKI-Vergleich gilt nur für Teilnehmer an Sammelklagen des VKI

Daniela Holzinger, Obfrau des Verbraucherschutzvereines (VSV) gratuliert dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) zu dem Vergleich mit Volkswagen (VW).

„Der VSV schließt - für rund 600 österreichische Kläger -  seit Beginn des Jahres 2024 im Stakatto ebenfalls Vergleiche mit VW ab.“ berichtet Holzinger.

Beim VKI hatten sich ursprünglich rund 28.000 Betroffene gemeldet, die Ansprüche geltend machen wollten. Der VKI hat diesen Betroffenen zunächst angeboten, sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren gegen VW anzuschließen. Letztendlich hat der VKI aber nur für 10.000 Betroffene die Abtretung der Ansprüche bekommen und diese Ansprüche eingeklagt. Ganz offensichtlich wurden nun die geklagten Ansprüche auf Schadenersatz mit 23 Mio Euro verglichen.

„Doch was ist mit jenen, die sich seinerzeit nur als Privatbeteiligte und nicht auch als Kläger bei der Sammelklage angeschlossen haben?“ fragt Daniela Holzinger.

„Der VSV bietet dem VKI an, dass diese Personen über den deutschen Rechtsanwalt Tittel in Berlin und mit Unterstützung des VSV und einem Prozessfinanzierer beim Landgericht Braunschweig noch eingeklagt werden. Dazu müsste der VKI jedoch diese Personen von dieser Möglichkeit verständigen und Interessenten weiterleiten. Der VSV würde von diesen Personen keinen Beitritt als Mitglied als Klagevoraussetzung vorsehen.“ bietet Holzinger dem VKI an.

Der VSV bietet aber auch allen Betroffenen vom Diesel-Betrug von VW bei dem Motor EA 189 an, sich noch an der Sammelaktion des VSV zu beteiligen.

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https://www.verbraucherschutzverein.eu/diesel-skandal-volkswagen-audi-seat/