Wien (OTS) - „Angesichts steigender Infizierter haben wir uns in der ÖGK mit den Arbeitnehmervertretern darauf geeinigt, die telefonische Krankschreibung von 1. November bis Ende März wieder zu ermöglichen. Wie bereits im Sommer zugesagt, unterstützen wir diesen Weg sobald er notwendig wird, aber nur so lange wie notwendig. Der persönliche Kontakt mit dem Arzt ist noch immer die ideale Patientenbetreuung und soll nicht auf Dauer durch Ferndiagnosen ersetzt werden. Durch die telefonische Krankschreibung senken wir die Gefahr einer Corona-Ansteckung für Ärzte sowie das Gesundheitspersonal und entlasten zusätzlich das Gesundheitssystem. Damit hoffen wir, dass zusätzliche Kapazitäten für ein zukünftiges Freitesten geschaffen werden können“, so WB-Generalsekretär Kurt Egger.

Die telefonische Krankschreibung wird per Obmannverfügung erlassen und gilt ab 1. November